Der Deutsche Bundestag hat heute das Hochwasserschutzgesetz II verabschiedet. Dazu erklären die umweltpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe, Marlene Mortler MdB und die zuständige Obfrau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Anja Weisgerber MdB:
„Die Hochwasserereignisse vom Juni 2013 und Juni 2016 haben gezeigt, dass es noch Verbesserungspotential bei der Hochwasservorsorge gibt. Durch das neue Gesetz schließen wir die Lücken und beschleunigen die Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau von Hochwasserschutzanlagen. Wir haben insbesondere beim Vorkaufsrecht für Flächen, die für den Hochwasser- und Küstenschutz benötigt werden, auf eine zielgenaue Ausgestaltung geachtet. Anliegen der Union war es, die Entwicklungsmöglichkeiten der Landwirte mit dem Umwelt- und Hochwasserschutz in Einklang zu bringen. Der Schutz des Eigentums darf bei solchen Fragen nicht außen vor bleiben“, so Mortler.