Nach Ansicht der CSU-Verbraucherschutzexpertin Marlene Mortler bringt das am Donnerstag vom Bundestag verabschiedete Telekommunikationsgesetz den Breitbandausbau in Deutschland spürbar voran. „Mit der Gesetzesnovelle schaffen wir Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze, nutzen so vorhandene Synergien besser und treiben den Ausbau neuer Netze weiter“, sagte Mortler. Bis 2018 sollen flächendeckend Breitbandanschlüsse mit einer Leistung von mindestens 50MBit/s zur Verfügung stehen. „Damit schließen wir endlich die nicht länger hinnehmbare Kluft zwischen den großen Städten und dem ländlichen Raum“, hob Mortler hervor.
Sie bedauerte zugleich, dass sich die Koalition nicht darauf einigen konnte, Netzanbieter zu verpflichten, auch entlegenste Orte an das leistungsstarke Breitbandnetz anzuschließen.
Gleichwohl sieht Mortler im Gesetz einen Fortschritt. „Es geht mit vielen Verbesserungen für die Verbraucher einher. So hat das oft praktizierte Abkassieren während einer Warteschleife bei Anrufen zu Servicerufnummern oder Hotlines ein Ende.“ Unternehmen müssen nun binnen eines Jahres dafür sorgen, dass Warteschleifen entweder völlig kostenlos sind oder – bei Anrufen ins Festnetz – nur zum Ortsnetztarif abgerechnet werden. Die Telefonrechnungen werden laut Mortler noch transparenter. So müssen Verbraucher jetzt erkennen können, welches Unternehmen sich hinter einer Servicerufnummer verbirgt. Zudem müssen die Anbieter eine kostenfreie Kundenhotline für Reklamationen auf der Rechnung angeben. Wechselt ein Kunde bei seinem Festnetzanschluss den Anbieter, darf die Unterbrechung nur noch einen Kalendertag dauern. Mortler: „Neu ist auch, dass der Verbraucher seine Handy-Rufnummer unabhängig von der Vertragslaufzeit auf einen anderen Vertrag übertragen lassen kann.“ Unerbetene Werbeanrufer dürfen fortan ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken.
Mortlers Fazit zum neuen Gesetz: „Stärkung der Wirtschaftskraft und der Verbraucherrechte gehen Hand in Hand.“