Liebe Landwirte,
seit Januar 2021 gibt es die Corona-Überbrückungshilfe III. Für Sie als Bäuerinnen und Bauern ist der Zugang zu den Geldern nun von der Bundesregierung erleichtert worden. Vor allem als Schweinehalter können Sie vom Hilfsprogramm profitieren.
- Antragsberechtigt: alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch
- Keine Differenzierung zwischen unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, direkter oder indirekter Betroffenheit
- Anhebung der Förderhöchstgrenze auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat
- Fördermonate: November 2020 - Juni 2021
Zuschüsse
Die Höhe der Zuschüsse bemisst sich am Umsatzrückgang im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019.
Förderfähige Fixkosten werden gezahlt:
- Bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent bis zu 40 Prozent
- bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent bis zu 60 Prozent und
- bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent bis zu 90 Prozent
Welche Fixkosten sind förderfähig?
u.a.
- Pachten, Tierfutter und Tierarztkosten
- Grundsteuern, Versicherungen, Abonnements
- Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen,
- Zinsaufwendungen, Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter
- Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
- Kosten für Strom, Wasser, Heizung etc.
- Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind
- Investitionen für bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten
- Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung
Anträge können ab sofort gestellt werden.
Details und weitere Informationen finden Sie hier:
Corona-Hilfen der Bundesregierung
Top agrar:So zapfen Sie Coronahilfen an
Agarheute: So erhalten Landwirte Überbrückungshilfe