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Pressemitteilungen

Corona-Pandemie: Bayern ruft den Katastrophenfall aus

16. März 2020

Die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat heute aufgrund der Corona-Pandemie ab sofort den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen. Damit ist zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus eine klare Steuerung mit zentralen Eingriffs- und Durchgriffsmöglichkeiten möglich.

Die Erkrankung ist sehr infektiös. Es besteht weltweit, deutschlandweit und bayernweit eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage auch in Bayern. Insbesondere ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben. Da weder eine Impfung in den nächsten Monaten, noch derzeit eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen, damit die Belastung für das Gesundheitswesen reduziert und die medizinische Versorgung sichergestellt werden kann.

Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, wurde eine Reihe von Maßnahmen beschlossen:

  1. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.
     
  2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.
     
  3. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen sind zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.
     
  4. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Ziffer 4 genannten Ausnahmen erlaubt. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.
     
  5. Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern eine Öffnung nach Ziffer 4 gestattet, so sind die Öffnungszeiten abweichend von § 3 LadSchlG:
    1. an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr
    2. an Sonn- und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr.

Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

Diese Maßnahmen wurden durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales festgelegt.

Die Pressekonferenz von heute mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Innenminister Joachim Herrmann, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Gesundheitsministerin Melanie Huml ist online abrufbar unter https://youtu.be/t1RbLweo1d8

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F-Gase-Verordnung: EVP-Fraktion setzt sich bei Abstimmung zu Gunsten von Bäcker und Metzger durch

31. März 2023

Brüssel. Das Europäische Parlament stimmte am Donnerstag über die Neufassung der F-Gase-Verordnung ab. Fluorierte Gase sind weitaus schädlicher für das Klima als CO2. Deshalb sollen sie konsequent Schritt für Schritt durch bereits vorhandene klimafreundlichere Alternativen ersetzt werden, die auch zahlreiche deutsche Unternehmen entwickeln.

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Gute Nachrichten für unsere Waldbauern: Holzbiomasse bleibt erneuerbare Energiequelle

31. März 2023

Brüssel: Energie aus Waldholz bleibt auch künftig erneuerbar und förderfähig. Darauf haben sich die Verhandlungsteams der EU-Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments im sogenannten „Trilog“ in der Nacht zu Donnerstag geeinigt. Die Frage, inwiefern Energie aus Waldholz künftig gefördert werden und als erneuerbare Energie angerechnet werden kann, war in den vergangenen Monaten hoch umstritten. Im Vorfeld wollten Sozialdemokraten, Grüne und Linke im Europäischen Parlament gegen die Stimmen der CDU/CSU-Europaabgeordneten erreichen, dass Energie aus Waldrestholz künftig nicht mehr als erneuerbare Energie anerkannt und damit gefördert werden darf.

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Pflanzenschutzmittel-Verordnung: Mortler und Lins kämpfen für realistische und praxisnahe Reduktionsziele

30. März 2023

Brüssel. Die Agrarpolitiker im Europäischen Parlament, Marlene Mortler MdEP und Norbert Lins MdEP, kritisieren die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln nach wie vor scharf und lehnen sie in seiner Gesamtheit ab. Heute reichen sie korrigierende Änderungsanträge im federführenden Umweltausschuss des Europäischen Parlaments ein.

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Marlene Mortler zu Gast im Sigmund-Faber-Haus in Hersbruck

24. März 2023

Hersbruck. Die Europaabgeordnete Marlene Mortler besuchte gemeinsam mit der Vorsitzenden der Frauen Union Burgthann, Petra Rathjen, das Sigmund-Faber-Haus in Hersbruck. Dort tauschten sie sich mit Heimleiter Dr. Stephan Abt über die aktuelle Situation bei den Pflegefachkräften aus.

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Waldexkursion mit Försterin Evelyn Nebeling

20. März 2023

Neuhaus an der Pegnitz.  Bei bestem Wetter brachen die Europaabgeordnete Marlene Mortler und Mitglieder der Jungen Union Nürnberger Land mit ihren Gästen zur Exkursion in den Neuhauser Wald mit Försterin Evelyn Nebeling auf. „Derzeit wird der Wald politisch heiß diskutiert. Wir wollen nicht nur darüber reden, sondern uns mit einer Fachfrau vor Ort ein Bild machen“, erklärte die Europapolitikerin.

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„Wenn die Gleichung so einfach wäre!“

20. März 2023

Straßburg: Am Donnerstag debattierten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments über die Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“.

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So vielfältig wie das Leben selbst

15. März 2023

Lauf an der Pegnitz. Anlässlich des Tags der Hauswirtschaft, am 21. März, tauschte sich die Europaabgeordnete Marlene Mortler mit der neuen Einsatzleiterin der gemeinnützigen Albrecht-Franz-Stiftung, Daniela Kluge, aus. Beide sind ausgebildete Hauswirtschafterinnen und machen auf die vielfältigen Möglichkeiten des Berufsbildes aufmerksam.

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Weltfrauentag: Schäferin aus Leidenschaft

07. März 2023

Altdorf b. Nürnberg. Anlässlich des Weltfrauentags am Mittwoch, 8. März, besuchte die Agrarpolitikerin und Europaabgeordnete Marlene Mortler die Jungbäuerin und Schafhalterin, Christina Prögel, auf ihrem Hof in Altdorf.

 

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Die Landwirtschaft kann’s

03. März 2023

Greding. CSU AG Ernährung. Landwirtschaft, Forsten traf sich zum Fachgespräch Artenvielfalt

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Begleitetes Fahren goes Europa

02. März 2023

Brüssel. Die EU-Kommission stellte am Mittwoch die Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie vor.