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Pressemitteilungen

Corona-Pandemie: Bayern ruft den Katastrophenfall aus

16. März 2020

Die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat heute aufgrund der Corona-Pandemie ab sofort den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen. Damit ist zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus eine klare Steuerung mit zentralen Eingriffs- und Durchgriffsmöglichkeiten möglich.

Die Erkrankung ist sehr infektiös. Es besteht weltweit, deutschlandweit und bayernweit eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage auch in Bayern. Insbesondere ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben. Da weder eine Impfung in den nächsten Monaten, noch derzeit eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen, damit die Belastung für das Gesundheitswesen reduziert und die medizinische Versorgung sichergestellt werden kann.

Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, wurde eine Reihe von Maßnahmen beschlossen:

  1. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.
     
  2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.
     
  3. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen sind zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.
     
  4. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Ziffer 4 genannten Ausnahmen erlaubt. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.
     
  5. Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern eine Öffnung nach Ziffer 4 gestattet, so sind die Öffnungszeiten abweichend von § 3 LadSchlG:
    1. an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr
    2. an Sonn- und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr.

Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

Diese Maßnahmen wurden durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales festgelegt.

Die Pressekonferenz von heute mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Innenminister Joachim Herrmann, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Gesundheitsministerin Melanie Huml ist online abrufbar unter https://youtu.be/t1RbLweo1d8

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Scheck-Übergabe an Laufer Albrecht-Franz-Stiftung

29. September 2023

Die Laufer Albrecht-Franz-Stiftung bietet für Menschen in Lauf und Umgebung hauswirtschaftliche Unterstützung an. Durch die Hilfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung können vor allem Seniorinnen und Senioren länger in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und ihre Eigenständigkeit soweit möglich erhalten.

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Erntedankfest als Anlass zur Wertschätzung

28. September 2023

Lauf an der Pegnitz: Anlässlich des bevorstehenden Erntedankfests spricht die CSU-Agrarpolitikerin Marlene Mortler den Landwirtinnen und Landwirten ihren Dank und ihre Wertschätzung aus und gleichzeitig Mut zu.  

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Europäische Führerscheinrichtlinie: Überregulierungswahnsinn einzufangen

20. September 2023

Brüssel. Die Vorschläge für die Überarbeitung der europäischen Führerschein-Richtlinie im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments wurden in dieser Woche vorgestellt.

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Gemeinsam für eine Zukunft voller Chancen und Kinderrechte

18. September 2023

Anlässlich des Weltkindertags am 20. September unterstreicht Marlene Mortler, CSU-Europaabgeordnete für Mittelfranken, das wichtige Motto des Jahres: "Jedes Kind braucht eine Zukunft!" In einer Zeit, in der die Herausforderungen für Kinder und Jugendliche größer sind denn je, ruft sie zu verstärkten Bemühungen auf, Kinderrechte zu schützen und eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen.

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„Zukunftsvertrag Landwirtschaft“ sendet positive Botschaft an unsere heimische Landwirtschaft!

12. September 2023

„Der Zukunftsvertrag für unsere bayerischen Bäuerinnen und Bauern ist spitze und kommt zur rechten Zeit. Unser Ministerpräsident, Dr. Markus Söder sowie Staatsministerin Michaela Kaniber senden damit eine klare Botschaft an unsere heimische Landwirtschaft: Wir nehmen Euch ernst!

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Dem Wolf auf der Spur – EU-Kommission will Schutzstatus neu bewerten

05. September 2023

Die EU-Kommission hat die lokalen Behörden aufgefordert, bestehende Ausnahmeregelungen im Umgang mit dem Wolf in Europa auszuschöpfen und hat gleichzeitig eine Datensammlung zur Überprüfung des Schutzstatus gestartet. Für Agrarpolitikerin Marlene Mortler (CSU) ein richtiger und überfälliger Schritt. 

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Marlene Mortler besuchte den Lehrstuhl für Energieverfahrenstechnik der FAU

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Erlangen. Europaabgeordnete Marlene Mortler stattete kürzlich dem Lehrstuhl für Energieverfahrenstechnik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) einen Besuch ab.

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Aufkaufprogramm für ukrainisches Getreide gefordert

21. Juli 2023

Brüssel: Nach dem Beginn des Russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hatte Brüssel im vergangenen Jahr sogenannte Solidaritätskorridore eingerichtet, welche als alternative Exportrouten die Ausfuhr von ukrainischem Getreide über die angrenzenden EU-Länder nach Nordafrika und den Nahen Osten garantieren sollten. Am Montag (17. Juli) kündigte Russland das Schwarzmeer-Getreideabkommen mit der Ukraine auf. Die Europaabgeordneten Peter Jahr (CDU), Norbert Lins (CDU), Lena Düpont (CDU) und Marlene Mortler (CSU) äußern sich über die jüngste Entscheidung Putins besorgt und nehmen gleichzeitig die Europäische Kommission in die Pflicht.

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Industrieemissionsrichtlinie: Gute Nachrichten aus dem EU-Parlament

12. Juli 2023

Straßburg: Am Dienstag, 11. Juli, hat das Europäische Parlament über die Industrieemissionsrichtlinie abgestimmt.

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Schwarzer Tag für europäische Landwirtschaft

12. Juli 2023

Straßburg: Das EU-Parlament stimmte heute über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ab. Mit einer knappen Mehrheit haben die Abgeordneten den Entwurf der EU-Kommission angenommen. Die EVP-Fraktion lehnte das Gesetz ab.