Brüssel. Im Zuge der heutigen Abstimmung über die Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen („slots“) auf Flughäfen erklärt die Europa-Abgeordnete Marlene Mortler, MdEP:
"Die Fluglinien haben schwer mit den Auswirkungen der Corona-Krise zu kämpfen. Die EVP-Fraktion unterstützt daher die Forderung des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten, die Aussetzung bis zum 24. Oktober 2020 aufrecht zu erhalten. Geisterflüge, die nur dem Erhalt von Start- und Landerechten dienen und wirtschaftlich völlig unsinnig sind, kann sich keine Fluggesellschaft mehr leisten. Deshalb ist es richtig, dass wir die geltenden EU-Regeln für die Flughafen-Slots zeitlich befristet aussetzen. Die Fluglinien müssen ihre Kapazitäten dem realen Fluggastaufkommen anpassen können. Durch diese großzügige Ausweitung wird den Fluglinien Druck genommen und Planungssicherheit gegeben. Auch unnötige Emissionen werden so vermieden."
Hintergrund
Nach den geltenden europäischen Vorschriften (Verordnung 95/93) müssen Luftfahrtunternehmen, die sich dieselben Zeitnischen („slots“) für das folgende Jahr sichern wollen, mindestens 80 Prozent der ihnen in der laufenden Flugplanperiode zugewiesenen Zeitnischen nutzen – die sogenannte „Use-it-or-lose-it“-Regel. Aufgrund des Ausbruchs des Corona-Virus würde eine Beibehaltung der Regeln die Fluglinien zwingen, unausgelastete Flüge („Geisterflüge“) zu unternehmen, da sie ansonsten ihre Slotrechte verlieren würden. Das führt zu finanziellen Schäden und unnötigen Umweltbelastungen.