Brüssel. In einem Brief an die Abgeordneten der CSU-Europagruppe stellt die Europäische Kommission klar, dass Sie bei der Düngeverordnung eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2021 gewähren wird. Die Agrar- und Ernährungspolitikerin der CSU im Europäischen Parlament, Marlene Mortler MdEP, begrüßt diese Entscheidung:
„Kommissionspräsidentin von der Leyen hat zurecht die außergewöhnlichen Umstände durch die Corona-Krise erkannt. Eine Übergangsfrist bis Anfang nächsten Jahres würde der heimischen Landwirtschaft eine Atempause verschaffen. Und die Bundesregierung kann dadurch die notwendigen Korrekturen am aktuellen Vorschlag vornehmen, der nach meiner Überzeugung nicht ausgereift ist.
Hierbei sind Fachleute gefragt, keine Ideologen. Pflanzen müssen mit der Nahrung versorgt werden, die sie brauchen. Außerdem muss es möglich sein, alle Zwischenfrüchte zu düngen, um damit Humus-Aufbau sicherzustellen. Wir brauchen einheitliche Messstellen und eine einheitliche Messstellen-Methodik, sowohl in Deutschland, als auch in Europa. Vor allem brauchen wir aber ein stimmiges und nachvollziehbares Gesamtkonzept. Gerade in der aktuellen Situation schulden wir das unseren Bäuerinnen und Bauern! Sie haben momentan alle Hände voll zu tun haben, z.B. um genügend Helfer zu finden, die bei der anstehenden Spargelernte helfen. Ich will mir eine Saison ohne heimischen Spargel gar nicht vorstellen!
Ich freue mich, dass die Europäische Kommission die Bedenken der CSU-Europagruppe, die wir in den vergangenen Tagen und Wochen mehrmals klar kommuniziert haben, letztlich verstanden hat. Jetzt gilt es, auch auf Bundesebene die richtige Entscheidung zu treffen.“