Das Europäische Parlament hat gestern einen neuen Rechtsrahmen für die geographischen Angaben von Wein, Spirituosen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen beschlossen.
Marlene Mortler (MdEP) spricht sich für die Indikationen aus:
„Geographische Herkunftsangaben sind wichtig, da so unsere in Europa hergestellten Spezialitäten geschützt werden. Wir dürfen aber nicht übers Ziel hinausschießen, zB durch verpflichtende Herkunftsangaben für Zutaten, die nicht aus dem Produktionsgebiet stammen. Das wäre ein bürokratisches Monster geworden und hätte dazu geführt, dass Nürnberger Lebkuchen oder Spirituosen wie Kräuterlikör künftig nur mit Beipackzettel hätten verkauft werden können.
Wir als CDU/CSU haben uns erfolgreich gegen diese überflüssige Regulierung eingesetzt und einen solchen Beipackzettel verhindert. So wird es keine verpflichtende Herkunftsangabe der primären Zutat geben, falls diese aus einem anderen Land kommt. Es ist zweitrangig, ob die Mandeln für das Marzipan in Dresdner Stollen aus Spanien oder Italien kommen. Wichtig ist die gute Qualität.
Nürnberger Lebkuchen oder Bratwürste bleiben somit international geschützte Begriffe, die so nur bei uns hergestellt und unter diesen Namen vermarktet werden dürfen.
Der neue Rechtsrahmen legt zusätzlich u.a. einen besseren Schutz im Internet fest, fördert erstmals das Thema Nachhaltigkeit bei der Herstellung und ermöglicht ein vereinfachtes Eintragungsverfahren, wodurch bürokratischer Aufwand verringert wird. Auch die Sektorspezifität bei Wein konnte beibehalten werden, da die Regelungen zu geografischen Angaben im Weinsektor größtenteils in der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) bleiben.
Diese Reform ist insgesamt sinnvoll und nicht nur wirtschaftlich von großer Bedeutung, sondern auch kulturell wichtig für unsere Familienbetriebe aus den Regionen, die oft in jahrhundertelanger Tradition und in Handarbeit produzieren. Wir schützen damit auch in Zukunft unsere einzigartigen Spezialitäten und heimischen Produzenten. Das ist ein sehr erfreuliches Signal.“