Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Donnerstag das Gesetz zu Direktzahlungen an Landwirte. Dazu erklärt die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Marlene Mortler:
„Mit dem Gesetz haben Landwirte in Deutschland endlich Planungssicherheit. Sie können mit den Anbauvorbereitungen für den kommenden Herbst beginnen. Wir haben praxistaugliche Regeln vereinbart, mit denen wir die Zukunft unserer bäuerlichen Familienbetriebe sichern und zugleich den Umweltschutz stärken. Für mich ist klar: Nur Maßnahmen, die in der Praxis auch umsetzbar sind, werden den Umweltschutz wirklich voranbringen.
Wir haben uns als CSU erfolgreich für eine Besserstellung von Junglandwirten und für die besondere Förderung der ersten Hektare eingesetzt, damit auch kleine und mittlere Betriebe wettbewerbsfähig bleiben. Bei den bis zuletzt strittigen Themen Dauergrünland und ökologische Vorrangflächen haben wir eine Einigung erzielt. Beim Dauergrünland gilt das Leitmotiv ‚Grünland bleibt Grünland‘. In den besonders umweltsensiblen Flora-Fauna-Habitat Gebieten (FFH) besteht ein generelles Umbruch- und Pflugverbot. Außerhalb dieser Schutzgebiete muss jede Fläche Dauergrünland, die umgebrochen wird, durch Neuaussaat ausgeglichen werden; anderenfalls erfolgt keine Förderung. Gleichzeitig haben wir eine vernünftige Nutzung der ökologischen Vorrangflächen gesichert: Wichtig war uns insbesondere, dass auch Zwischenfrüchte und stickstoffbindende Hülsenfrüchte angebaut und bedarfsgerecht gedüngt werden können.“
Hintergrund
In Zukunft werden 30 Prozent der Mittel der EU-Agrarförderung nach ökologischen Kriterien vergeben. Die mit dem Direktzahlungen-Durchführungsgesetz beschlossene besondere Förderung der ersten Hektare und der Junglandwirte bringen bayerischen Bauern etwa 50 Mio. Euro im Jahr.