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Was ändert sich?

Gesetzliche Änderungen zum April 2019

28. März 2019

Gesundheit

Schnellere Arzttermine, bessere Versorgung

Wer gesetzlich versichert ist, der soll schneller einen Termin beim Arzt bekommen. Der Terminservice ist über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche erreichbar. Ärztinnen und Ärzte müssen statt der bisherigen 20 Stunden mindestens 25 Stunden pro Woche Sprechstundenzeit anbieten. Ausschreibungen für Hilfsmittel, beispielsweise Windeln und Gehhilfen, werden abgeschafft. Ländliche und strukturschwache Regionen werden besser versorgt. Daneben gibt es viele weitere Verbesserungen: von der Ärztevergütung über die Hebammenversorgung bis zum Zuschuss für Zahnersatz. Das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz tritt am 1. April in Kraft.

Leichter Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbruch

Schwangere in Konfliktlagen gelangen künftig einfacher an Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch. Qualitätsgesicherte Informationen werden nun auch von staatlichen oder staatlich beauftragten Stellen zur Verfügung gestellt. Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, werden künftig auf einer zentralen Liste der Bundesärztekammer aufgeführt. Diese Liste soll monatlich aktualisiert werden und ist für betroffene Frauen öffentlich im Internet einsehbar. Veröffentlicht wird die Liste von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Ärzte und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen jetzt auch darüber informieren. Eine entsprechende Änderung des Paragrafen 219a tritt im April in Kraft.

Energie

Ältere Energieausweise laufen ab

Seit Anfang des Jahres verlieren Energieausweise, die seit 2009 für Häuser Baujahr 1966 und später ausgestellt worden sind, nach und nach ihre Gültigkeit. Wer in naher Zukunft sein Haus verkaufen, vermieten oder verpachten will, sollte sich einen neuen Energieausweis in Form eines "Bedarfsausweises" ausstellen lassen. Dieser ist - wie schon der alte Energieausweis - für zehn Jahre gültig.

Arbeit

Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen steigt

Beschäftigte von Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen bekommen mehr Geld: Ab dem 1. April 2019 beträgt der Mindestlohn bundesweit 15,72 Euro beziehungsweise 15,79 Euro brutto je Zeitstunde - je nach Qualifikation des Arbeitnehmers. Bis zum Jahr 2022 steigt das Mindestentgelt dann schrittweise auf 17,18 Euro beziehungsweise 17,70 Euro brutto je Zeitstunde. Diese Regelung gilt auch für Auftragnehmer des Bundes, die Ausbildungs- und Weiterbildungsdienstleistungen anbieten. 

Quelle: www.bundesregierung.de

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Gesetzliche Änderungen zum September 2019

31. August 2019

Abgelehnte Asylbewerber, die Deutschland verlassen müssen, haben es in Zukunft schwerer, ihre eigene Abschiebung zu verhindern. Bei Bankgeschäften gelten europaweit neue Sicherheitsbestimmungen. Diese und weitere Neuregelungen treten zum September 2019 in Kraft.

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Gesetzliche Änderungen zum August 2019

29. Juli 2019

Starkes-Familien-Gesetz, Gutes-Kita-Gesetz und höheres BAföG - Das sind einige der Neuregelungen, die ab August 2019 in Kraft treten. Die Bundesregierung investiert damit in Bildung und die junge Generation. Weitere Verbesserungen betreffen Auszubildende oder auch die Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt.

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Gesetzliche Änderungen zum Juli 2019

28. Juni 2019

Ab Juli steigen das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Renten. Geringverdiener zahlen weniger Sozialbeiträge. Und im Gerüstbau erhöht sich der Branchen-Mindestlohn. Diese und weitere gesetzliche Neuregelungen treten ab Juli 2019 in Kraft.

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Gesetzliche Änderungen zum Juni 2019

30. Mai 2019

Vereinfachte Genehmigungsverfahren beim Ausbau der Energieleitungen und mehr Service für gesetzlich Krankenversicherte. Diese und weitere gesetzliche Neuregelungen gelten ab Juni 2019. 

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Gesetzliche Änderungen zum Mai 2019

30. April 2019

Wer eine private Steuererklärung abgeben muss, hat ab sofort bis zum 31. Juli Zeit. Ab Ende Mai sind neue 100- und 200-Euro-Scheine in Umlauf. Ab Mitte Mai werden Anrufe und SMS ins EU-Ausland günstiger. Verstöße gegen das Lebensmittelrecht müssen unverzüglich und sechs Monate lang veröffentlicht werden. Diese und andere gesetzliche Neuregelungen gelten ab Mai 2019.

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Gesetzliche Änderungen zum Februar 2019

31. Januar 2019

Arzneimittel werden fälschungssicherer: Sie müssen nun eine individuelle Nummer und ein Siegel tragen. Für die nächste Periode des Emissionshandels gibt es Neuigkeiten. Und für Staubsauger gibt es kein Energielabel mehr. Diese Regelungen treten nun in Kraft.

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Was ändert sich?

Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel

01. Januar 2019

Der Mindestlohn steigt. Beim Beitragssatz der Krankenversicherung zahlen Beschäftigte und Arbeitgeber wieder den gleichen Anteil. Es gibt mehr Pflegestellen und Erleichterungen für pflegende Angehörige. Mieter werden besser vor zu starken Mieterhöhungen nach Modernisierung geschützt. Das und mehr ändert sich im Jahr 2019.

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Gesetzliche Neuregelungen zum Dezember 2018

01. Dezember 2018

Ab Dezember gelten EU-weit gleiche Konditionen beim Online-Einkauf. Bienen sollen durch Verbot von Neonikotinoiden besser geschützt werden. Und die Nachhaltigkeit wird in der öffentlichen Beschaffung eine größere Rolle spielen.

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Gesetzliche Neuregelungen zum November 2018

01. November 2018

Für schädliche Stoffe in Kinderspielzeug gelten neue Höchstgrenzen. Verbraucher können mit Musterfeststellungsklagen ihre Ansprüche künftig leichter durchsetzen - diese und weitere gesetzliche Neuregelungen treten im November in Kraft.

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Gesetzliche Neuregelungen zum Oktober 2018

01. Oktober 2018

Kinder werden besser vor giftigen Schwermetallen in Spielzeugen geschützt. Geldinstitute und Versicherungen müssen Verbraucher künftig umfassender über ihre Dienstleistungen und Produkte informieren. Diese und andere Neuregelungen gelten ab Oktober 2018.

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