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Was ändert sich?

Gesetzliche Änderungen zum April 2019

28. März 2019

Gesundheit

Schnellere Arzttermine, bessere Versorgung

Wer gesetzlich versichert ist, der soll schneller einen Termin beim Arzt bekommen. Der Terminservice ist über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche erreichbar. Ärztinnen und Ärzte müssen statt der bisherigen 20 Stunden mindestens 25 Stunden pro Woche Sprechstundenzeit anbieten. Ausschreibungen für Hilfsmittel, beispielsweise Windeln und Gehhilfen, werden abgeschafft. Ländliche und strukturschwache Regionen werden besser versorgt. Daneben gibt es viele weitere Verbesserungen: von der Ärztevergütung über die Hebammenversorgung bis zum Zuschuss für Zahnersatz. Das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz tritt am 1. April in Kraft.

Leichter Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbruch

Schwangere in Konfliktlagen gelangen künftig einfacher an Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch. Qualitätsgesicherte Informationen werden nun auch von staatlichen oder staatlich beauftragten Stellen zur Verfügung gestellt. Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, werden künftig auf einer zentralen Liste der Bundesärztekammer aufgeführt. Diese Liste soll monatlich aktualisiert werden und ist für betroffene Frauen öffentlich im Internet einsehbar. Veröffentlicht wird die Liste von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Ärzte und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen jetzt auch darüber informieren. Eine entsprechende Änderung des Paragrafen 219a tritt im April in Kraft.

Energie

Ältere Energieausweise laufen ab

Seit Anfang des Jahres verlieren Energieausweise, die seit 2009 für Häuser Baujahr 1966 und später ausgestellt worden sind, nach und nach ihre Gültigkeit. Wer in naher Zukunft sein Haus verkaufen, vermieten oder verpachten will, sollte sich einen neuen Energieausweis in Form eines "Bedarfsausweises" ausstellen lassen. Dieser ist - wie schon der alte Energieausweis - für zehn Jahre gültig.

Arbeit

Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen steigt

Beschäftigte von Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen bekommen mehr Geld: Ab dem 1. April 2019 beträgt der Mindestlohn bundesweit 15,72 Euro beziehungsweise 15,79 Euro brutto je Zeitstunde - je nach Qualifikation des Arbeitnehmers. Bis zum Jahr 2022 steigt das Mindestentgelt dann schrittweise auf 17,18 Euro beziehungsweise 17,70 Euro brutto je Zeitstunde. Diese Regelung gilt auch für Auftragnehmer des Bundes, die Ausbildungs- und Weiterbildungsdienstleistungen anbieten. 

Quelle: www.bundesregierung.de

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Gesetzliche Neuregelungen zum September 2018

29. August 2018

Für die Erstzulassung von Kraftfahrzeugen gilt ein neues Abgasprüfverfahren. Halogenlampen dürfen nicht mehr hergestellt werden. Diese gesetzliche Regelungen treten zum 1. September in Kraft.

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Gesetzliche Neuregelungen zum August 2018

30. Juli 2018

Engste Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten können nachziehen, wenn humanitäre Gründe vorliegen. Diese gesetzliche Regelung tritt zum 1. August in Kraft.

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Gesetzliche Neuregelungen zum Juni 2018

01. Juli 2018

Zum 1. Juli steigen die Renten in Ost und West an. Verpackungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten erhalten ein individuelles Erkennungsmerkmal. Energieausweise aus dem Jahr 2008 verlieren ihre Gültigkeit und sollten erneuert werden. Diese und andere Neuregelungen gelten ab Juli 2018.

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Gesetzliche Neuregelungen zum Juni 2018

30. Mai 2018

Während der Fußball-WM können auch bei späten Anstoßzeiten die Spiele auf Großleinwänden im Freien verfolgt werden. Die neue Datenschutz-Grundverordnung schafft in der EU einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Diese und weitere Neuerungen sind nun in Kraft getreten.

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Gesetzliche Neuregelungen zum Mai 2018

01. Mai 2018

Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung sollen die persönlichen Daten von EU-Bürgern künftig besser geschützt werden. Bei Gericht können Tonübertragungen für Journalisten zugelassen werden. Schließlich wird auch der Naturschutz verbessert.

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Gesetzliche Neuregelungen zum April 2018

01. April 2018

Neue Auflagen verringern den Schadstoff Acrylamid in Lebensmitteln. Kostenpflichtige Streaming-Dienste lassen sich jetzt auch im EU-Ausland nutzen. Und: Start-ups erhalten besseren Zugang zu Wagniskapital.

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Gesetzliche Neuregelungen zum März 2018

01. März 2018

Am Bau, für Dachdecker und bei der Gebäudereinigung gelten neue Mindestlöhne. Kostenpflichtige Streaming-Dienste können auch im EU-Ausland abgerufen werden. Im Urheberrecht ändern sich die Nutzungsvorschriften für Schulen und Hochschulen.

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Gesetzliche Neuregelungen zum Februar 2018

30. Januar 2018

Eine neue Verordnung sichert die hohe Qualität des Trinkwassers in Deutschland. Ein Übereinkommen des Europarats schützt Frauen besser vor häuslicher Gewalt. Kosmetische Sprays mit Zinkoxid sind künftig verboten.

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Gesetzliche Neuregelungen zum Januar 2018?

01. Januar 2018

Der gesetzliche Mindestlohn gilt ab 1. Januar ausnahmslos für alle Branchen. Wer seine Heizung auf erneuerbare Energien umstellen möchte, muss den Förderantrag vor der Auftragsvergabe einreichen. Der gesetzliche Mutterschutz gilt nun auch für Schülerinnen und Studentinnen. Diese und andere Neuregelungen treten im Januar in Kraft.

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Gesetzliche Neuregelungen zum Oktober/November 2017

01. November 2017

Verkehrssünder müssen mit deutlich härteren Strafen rechnen. Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt schrittweise bis 2020. Bei Gerichtsverfahren ist der Einsatz von Gebärdendolmetschern möglich. Diese und weitere Neuregelungen treten im Oktober und November in Kraft.

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