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Was ändert sich?

Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel

01. Januar 2019

Arbeit und Soziales

Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten: Ab Januar 2019 beträgt er 9,19 Euro pro Stunde und 9,35 Euro ab 2020. Vor allem Beschäftigte im Osten Deutschlands und Frauen profitieren von den Erhöhungen. Sie arbeiten besonders häufig im Niedriglohnbereich.

Brückenteilzeit: Arbeitszeit passend zum Leben

Arbeitszeit die zum Leben passt - das ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Ab 1. Januar können Beschäftigte befristet in Teilzeit arbeiten und danach wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückkehren. Die Neuregelung gilt auch für Beschäftigte, die bisher unbefristet in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit aufstocken wollen.

Qualifizieren für den digitalen Wandel

Mit dem Qualifizierungschancengesetz werden alle Beschäftigten unterstützt, sich weiterzubilden und so auf den zunehmend digitalisierten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Arbeitgeber können Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Beschäftigte zur Weiterbildung freistellen.

Bessere Chancen für Langzeitarbeitslose

Intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung: Mit diesen Mitteln hilft die Bundesregierung Langzeitarbeitslosen, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose sozialversichert beschäftigen, können Lohnkostenzuschüsse erhalten.

Regelsätze erhöht

Die Regelsätze in der Sozialhilfe und beim Arbeitslosengeld II steigen. Ab 1. Januar erhalten Alleinlebende 424 Euro – acht Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich ebenfalls. Damit wird ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet.

Rente sicher und gerecht - für alle Generationen

Mit dem Rentenpaket bleiben Rentenniveau und Beiträge stabil. So profitieren auch künftig alle Generationen von einer verlässlichen und soliden Alterssicherung. Das Paket sieht zudem Verbesserungen bei Mütter- und Erwerbsminderungsrente vor und entlastet Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen.

Beitragsbemessungsgrenzen steigen

Ab Januar 2019 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung. Die Rechengrößen werden damit wie in jedem Jahr an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Das ist notwendig, um die soziale Absicherung stabil zu halten.

Gesundheit

Gesetzliche Krankenversicherung: finanzielle Entlastung und einfacherer Zugang

Arbeitgeber und Beschäftigte zahlen ab 1. Januar 2019 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen. Das gilt nicht nur – wie bisher – für den allgemeinen Beitragssatz. Dies gilt auch für den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmt.

Selbstständige, die wenig verdienen, müssen zudem weniger für ihre Krankenversicherung zahlen: Der Mindestbeitrag zur Krankenkasse und zur sozialen Pflegeversicherung sinkt für sie um mehr als die Hälfte.

Ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der GKV. Zudem gibt es nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen als Ersatz für die bisherige Beihilfe.

Pflegekräfte spürbar entlasten

Ab dem 1. Januar 2019 kann mehr Pflegepersonal eingestellt werden, denn die Krankenkassen finanzieren zusätzliche 13.000 Pflegestellen in der Altenpflege und jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus. Zudem können bessere Arbeitsbedingungen durch Digitalisierung, betriebliche Gesundheitsförderung und bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen werden, da Einrichtungen hierbei finanziell unterstützt werden.

Pflege zuhause erleichtern

Für pflegende Angehörige wird es leichter, medizinische Rehabilitationsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die pflegebedürftige Person kann gleichzeitig in der Reha-Einrichtung betreut werden. Andernfalls müssen Kranken-und Pflegekasse die Betreuung organisieren.

Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen werden Taxifahrten zu einer ambulanten Behandlung einfacher. Sie gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt.

Personaluntergrenzen in pflegeintensiven Bereichen

In vier pflegesensitiven Krankenhausbereichen gelten ab dem 1. Januar 2019 Pflegepersonaluntergrenzen: Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie, Unfallchirurgie.

Gute Pflege stabil finanzieren

Zum 1. Januar 2019 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte. Damit lässt sich sicherstellen, dass alle Mehrausgaben in der Pflegeversicherung solide finanziert werden können – sowohl bereits beschlossene Leistungsausweitungen als auch künftige Vorhaben.

Verbraucherschutz

Mehr Rechte für Mieter

Die Mietpreisbremse soll zum 1. Januar 2019 transparenter und wirksamer werden. Vermieter müssen Auskunft geben, wenn sie eine deutlich höhere als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Mieter werden besser vor zu starken Mieterhöhungen nach Modernisierung geschützt.

Es wird einfacher, zu viel gezahlte Miete vom Vermieter zurückzufordern. Künftig genügt eine einfache Rüge, - etwa der Satz "Ich rüge die Höhe der Miete".

Versicherungen: Transparenz durch Pflicht-Infoblatt 

Beim Abschluss einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist ab 1. Januar ein neues Informationsblatt Pflicht.

Versicherungsunternehmen müssen Kunden darin rechtzeitig vorm Unterschreiben auf maximal drei Seiten informieren: über die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, Prämien und deren Zahlungsweise sowie über Ausschlüsse. Auch sind Laufzeit sowie Anfangs- und Enddatum des Vertrags anzugeben und die Pflichten des Kunden aufzuführen, um Schäden vom Versicherer erstattet zu bekommen.

Paketversand EU-weit transparenter und preisgünstiger

Hohe und unterschiedliche Lieferpreise bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen sind bisher eines der Haupthindernisse für Online-Shopper und -Einzelhändler. Verbraucher und Online-Einzelhändler haben ab dem 1. Januar 2019 die Möglichkeit, auf einer speziellen Webseite Preise zu überprüfen und nach den besten Angeboten zu suchen. Kurierdienste müssen Kunden klare Informationen über Lieferpreise und -konditionen geben. Die nationalen Postbehörden werden Daten von Versandunternehmen sammeln, um den Markt zu überwachen und unangemessen hohe Tarife zu bewerten.

Quecksilber lose bei Zahnmedizin verboten

Ab dem 1. Januar 2019 darf Dentalamalgam nur noch in verkapselter Form verwendet werden. Die Verwendung von Quecksilber in loser Form durch Zahnärzte ist verboten.

Energie

Ökostrom-Umlage sinkt 2019

Ab dem 1. Januar 2019 beträgt die Umlage für Ökostrom, die sogenannte "EEG-Umlage" nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, 6,405 ct/kWh (Cent pro Kilowattstunde). Die Umlage ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser und Sonne produzieren. Berechnet wird sie als Differenz zwischen dem Preis, den Erzeuger für ihren Strom bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom. Je billiger der Strom für die Energiekonzerne ist, desto höher die Umlage - und umgekehrt. Verbraucher zahlen die EEG-Umlage über die Stromrechnung.

Steuern und Finanzen

Kinderfreibetrag, Kindergeld und Grundfreibetrag steigen

Das Kindergeld steigt zum 1. Juli 2019 auf 204 Euro. Bereits zum 1. Januar 2019 wird der  steuerliche Kinderfreibetrag  auf 7.620 Euro erhöht und zum 1. Januar 2020 auf 7.812 Euro. Auch der Grundfreibetrag für Erwachsene wird höher. Familien werden damit um rund zehn Milliarden Euro jährlich entlastet.

Umwelt

Mehr Recycling, weniger Abfall

220,5 Kilogramm Verpackungsmüll ist 2016 pro Person angefallen. Damit liegt Deutschland deutlich über dem europäischen Durchschnitt von 167,3 Kilo. Mit dem neuen Verpackungsgesetz  wird die Recyclingquote deutlich erhöht, vor allem für Kunststoff, Glas, Eisen, Aluminium, Papier, Getränkekartons und Verbundverpackungen. Erstmals werden finanzielle Anreize für ökologische Verpackungen gesetzt. Der Wettbewerb wird fairer, weil auch der Online Handel sich zukünftig finanziell am Entsorgungssystem beteiligen muss. Ein neues bundesweites Verpackungsregister gibt jedermann die Möglichkeit, sich online zu informieren. Mehrweg und Einweg wird zukünftig am Supermarktregal kenntlich gemacht und erleichtert so Verbrauchern ihre Wahl.

Landwirtschaft

Änderung des Tierschutzgesetzes

Ferkel sollen noch bis Ende 2020 betäubungslos kastriert werden können. Dies ist notwendig, weil derzeitige Alternativen zur betäubungslosen Kastration den Praxisanforderungen nicht ausreichend genügen. Die kommenden zwei Jahre sollen genutzt werden, um die Umstellung auf praxistaugliche Alternativen zu ermöglichen. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg ist die kürzlich erfolgte Zulassung für das Tierarzneimittels Isofluran.

Asylrecht

Pflicht zur Mitwirkung

Künftig sind Schutzberechtigte verpflichtet, bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren in Asylsachen mitzuwirken. Nach drei Jahren müssen die im Asylverfahren getroffenen Entscheidungen überprüft werden. Das entsprechende Gesetz ist am 12. Dezember 2018 in Kraft getreten.

Verkehr

Lkw-Maut: Höhere Mautsätze ab Januar 2019

Zum 1. Januar 2019 steigen die Mautsätze für Lkw auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen. Dies geht aus dem aktuellen Wegekostengutachten hervor, das Grundlage des 5. Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes ist.

 

Quelle: www.bundesregierung.de

Was ändert sich?

Gesetzliche Änderungen zum September 2019

31. August 2019

Abgelehnte Asylbewerber, die Deutschland verlassen müssen, haben es in Zukunft schwerer, ihre eigene Abschiebung zu verhindern. Bei Bankgeschäften gelten europaweit neue Sicherheitsbestimmungen. Diese und weitere Neuregelungen treten zum September 2019 in Kraft.

Was ändert sich?

Gesetzliche Änderungen zum August 2019

29. Juli 2019

Starkes-Familien-Gesetz, Gutes-Kita-Gesetz und höheres BAföG - Das sind einige der Neuregelungen, die ab August 2019 in Kraft treten. Die Bundesregierung investiert damit in Bildung und die junge Generation. Weitere Verbesserungen betreffen Auszubildende oder auch die Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt.

Was ändert sich?

Gesetzliche Änderungen zum Juli 2019

28. Juni 2019

Ab Juli steigen das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Renten. Geringverdiener zahlen weniger Sozialbeiträge. Und im Gerüstbau erhöht sich der Branchen-Mindestlohn. Diese und weitere gesetzliche Neuregelungen treten ab Juli 2019 in Kraft.

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Gesetzliche Änderungen zum Juni 2019

30. Mai 2019

Vereinfachte Genehmigungsverfahren beim Ausbau der Energieleitungen und mehr Service für gesetzlich Krankenversicherte. Diese und weitere gesetzliche Neuregelungen gelten ab Juni 2019. 

Was ändert sich?

Gesetzliche Änderungen zum Mai 2019

30. April 2019

Wer eine private Steuererklärung abgeben muss, hat ab sofort bis zum 31. Juli Zeit. Ab Ende Mai sind neue 100- und 200-Euro-Scheine in Umlauf. Ab Mitte Mai werden Anrufe und SMS ins EU-Ausland günstiger. Verstöße gegen das Lebensmittelrecht müssen unverzüglich und sechs Monate lang veröffentlicht werden. Diese und andere gesetzliche Neuregelungen gelten ab Mai 2019.

Was ändert sich?

Gesetzliche Änderungen zum April 2019

28. März 2019

Gesetzlich Versicherte sollen künftig schneller einen Arzttermin bekommen. Schwangere in Konfliktlagen gelangen einfacher an Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch. Energieausweise für ältere Gebäude verlieren ihre Gültigkeit. Diese und andere gesetzliche Neuregelungen gelten ab April 2019.

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Was ändert sich?

Gesetzliche Änderungen zum Februar 2019

31. Januar 2019

Arzneimittel werden fälschungssicherer: Sie müssen nun eine individuelle Nummer und ein Siegel tragen. Für die nächste Periode des Emissionshandels gibt es Neuigkeiten. Und für Staubsauger gibt es kein Energielabel mehr. Diese Regelungen treten nun in Kraft.

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Was ändert sich?

Gesetzliche Neuregelungen zum Dezember 2018

01. Dezember 2018

Ab Dezember gelten EU-weit gleiche Konditionen beim Online-Einkauf. Bienen sollen durch Verbot von Neonikotinoiden besser geschützt werden. Und die Nachhaltigkeit wird in der öffentlichen Beschaffung eine größere Rolle spielen.

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Was ändert sich?

Gesetzliche Neuregelungen zum November 2018

01. November 2018

Für schädliche Stoffe in Kinderspielzeug gelten neue Höchstgrenzen. Verbraucher können mit Musterfeststellungsklagen ihre Ansprüche künftig leichter durchsetzen - diese und weitere gesetzliche Neuregelungen treten im November in Kraft.

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Was ändert sich?

Gesetzliche Neuregelungen zum Oktober 2018

01. Oktober 2018

Kinder werden besser vor giftigen Schwermetallen in Spielzeugen geschützt. Geldinstitute und Versicherungen müssen Verbraucher künftig umfassender über ihre Dienstleistungen und Produkte informieren. Diese und andere Neuregelungen gelten ab Oktober 2018.

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