Brüssel, 29.11.2023 Die EU-Kommission gibt grünes Licht: Am 24. November hat die Kommission endlich die Reduzierung der Fleischhygienegebühren in Bayern beihilferechtlich genehmigt.
Bereits im Juni 2023 hatte der bayerische Landtag den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuordnung der Fleischhygienegebühren beschlossen. Nun hat die EU-Kommission diesem zugestimmt.
Es beendet den Wettbewerbsnachteil und entlastet die kleinen Betriebe, die in geringer Stückzahl schlachten. So werden diese gerecht behandelt. Laut dem bayerischen Landwirtschaftsministerium profitieren 95 Prozent unserer bayerischen Schlachtstätten von dieser Regelung.
„Unsere bayerische Vielfalt im Schlachtbereich ist vorbildlich und soll jeden Metzger – egal ob groß oder klein - gleichbehandeln. Da muss ich die EU-Kommission ausdrücklich loben“, so Marlene Mortler, Mitglied des europäischen Parlaments.
Hintergrund:
Große Betriebe zahlen durch die große Zahl an Schlachttieren weniger Gebühr pro Tier als kleine Betriebe. Das neue Gesetz vereinheitlicht die Gebühren und auch Betriebe mit geringem Durchsatz sollen feste Beiträge zahlen.