Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt – 2030 werden voraussichtlich eine Millionen Menschen mehr als heute bundesweit pflegebedürfig sein. Die Herausforderungen, die damit einher gehen sind groß – auch in meinem Wahlkreis, wie mir zuletzt beim Aktionstag Altenpflege Mitte Mai in Hersbruck Vertreter der Diakonie einmal mehr eindrücklich klar machten. Was berufliche Pflegekräfte und pflegende Angehörige leisten, ist enorm und verdient höchsten Respekt und Anerkennung.
2/3 aller Pflegebedürftigen werden heute daheim gepflegt. Entscheidend mit Blick auf die Zukunft ist, wie wir gute Pflege stärken können zum Wohl aller Beteiligten – Pflegender wie Pflegebedürftiger. Die Bundesregierung hat diese Woche einen Gesetzentwurf zur ersten Stufe der Pflegereform beschlossen. Lesen Sie hier die Einschätzung meines Parteikollegen und Sozialexperten unserer CSU-Landesgruppe zum Thema.
Mehr Geld und mehr Zeit für die Pflege- Gute Pflege braucht Zeit und Zuwendung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ersten Stufe der Pflegereform wurde heute im Kabinett beschlossen. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:
Mit ihrem Gesetzentwurf hat die Bundesregierung heute zentrale Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Verbesserungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft und kommen so unmittelbar und sofort allen Pflegebedürftigen zu gute. Die Verbesserungen bilden die erste Stufe der Pflegereform, in einem zweiten Schritt wird in dieser Legislaturperiode nach vorheriger Erprobung der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt.
Für die Leistungsverbesserungen in der Pflege stellen wir 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden um vier Prozent angehoben, um die Entwicklung der Preise zu berücksichtigen. Wir stärken den ambulanten Sektor, damit pflegebedürftige Menschen länger im häuslichen Umfeld leben können. Das entlastet und unterstützt die vielen daheim pflegenden Angehörigen. Gute Pflege braucht Zeit und Zuwendung. Deshalb erhöhen wir in stationären Pflegeeinrichtungen den Betreuungsschlüssel von 1:24 auf 1:20. Damit wird die Zahl der Betreuungskräfte nahezu verdoppelt auf 45.000. Das heißt: Mehr Zeit für Pflege und persönliche Zuwendungen. Das wird den Pflegealltag in den Einrichtungen deutlich verbessern.
Zudem wird zur nachhaltigen Stabilisierung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung in den Jahren ab 2035 ein Pflegevorsorgefonds gebildet. Zur Finanzierung dieser ersten Stufe der Pflegereform erhöhen wir den Beitragssatz zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte. Das ist viel Geld, aber gut investiert und notwendig. Denn Pflege ist das gesellschaftspolitische Top-Thema der Zukunft. Der vorliegende Gesetzentwurf bietet eine sehr gute Grundlage für die anstehenden parlamentarischen Beratungen".
Weitere Informationen finden Sie im Flyer "Die Pflegestärkungsgesetze" hier:
Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung erreichen Sie unter: 030/340 60 66 - 02