Am 22. Mai 2014 stand das Thema Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
Hier mein Beitrag zur zweiten und dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsgesetz – DirektZahlDurchfG)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) Drucksache 18/1493
Meine Pressemitteilung zum Thema finden Sie hier.