Der Deutsche Bundestag eine Neuregelung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“(GAK) beschlossen. Dazu erklärt die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe, Marlene Mortler:
„Mit der Neuregelung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ legen wir die Grundlage für Lebensqualität und Leistungsfähigkeit. Von unseren Landwirten, über den kleinen Bäckerbetrieb um die Ecke bis hin zur gesamten Bevölkerung – die Änderungen am GAK-Gesetz kommen dem gesamten ländlichen Raum zugute. Zugleich erkennen wir die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Unterschiede dieser Regionen an. Damit haben wir eines der wichtigsten Förderinstrumente für die ländlichen Räume entscheidend weiterentwickelt.
Wir stehen fest hinter unseren Bäuerinnen und Bauern und wollen ihre Bedeutung als Herzstück des ländlichen Raums würdigen. Deshalb bleibt die Verbesserung der Agrarstruktur wichtigster Bestandteil des GAK-Gesetzes. Zudem ist der Weg nun frei für die Förderung nicht-landwirtschaftlicher Kleinstbetriebe, kleiner Infrastrukturen, Basisdienstleistungen, die Umnutzung dörflicher Bausubstanz und des ländlichen Tourismus. So haben wir einen weiteren Hebel, um attraktive Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Gesellschaft zu schaffen und so den großen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel und der Abwanderung in Ballungsräume zu begegnen.“
Hintergrund:
Die GAK enthält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen. Zusammen mit den Ländermitteln betragen die Gesamtmittel über eine Milliarde Euro pro Jahr. Ziel ist, die Land- und Forstwirtschaft auf künftige Anforderungen auszurichten und die ländlichen Räume zu beleben. Ein weiterer Bestandteil der GAK ist zudem die Verbesserung des Küstenschutzes.