Die heimische CSU-Bundestagsabgeordnete Marlene Mortler begrüßt die Entscheidung des Landratsamts Nürnberger Land, die umstrittene Kindergeldregelung nicht mehr anzuwenden. Diese sah vor, bei Eltern, die ihr erwachsenes, behindertes Kind daheim betreuen, das Kindergeld nur dann nicht auf die Grundsicherung des Sozialamts anzurechnen, wenn hierfür Quittungen für Aufwendungen vorgelegt werden konnten. „Ich freue mich, dass den betroffenen Eltern dieser bürokratische Mehraufwand in ihrem ohnehin extrem herausfordernden Alltag künftig erspart bleibt“, sagte die CSU-Frau.
Mortler hatte sich in ihrer Funktion als Wahlkreisabgeordnete in der Sache engagiert. Nachdem sich ein betroffenes Elternpaar an die Bundestagsabgeordnete gewandt hatte, hatte Mortler der Landesbehindertenbeauftragten Irmgard Badura vorgetragen. Diese erklärte daraufhin in einem Schreiben an Mortler: Ihres Erachtens müssten Kommunen bzw. die Familienkassen auch ohne Vorlage von Nachweisen im Regelfall davon ausgehen, dass Eltern erhebliche finanzielle Aufwendungen hätten, zumindest wenn ihre volljährigen, behinderten Kinder bei ihnen im Haushalt lebten. Hierzu fordere sie die Kommunen ausdrücklich auf.
Mortler hat das Problem inzwischen auch mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Bundesregierung, Hubert Hüppe, diskutiert. Dieser setzte sich daraufhin dafür ein, das Einkommenssteuergesetz entsprechend zu ändern. Leider ohne Erfolg. Jetzt nimmt sich eine eigene Arbeitsgruppe der Suche nach Lösungen auf Bundesebene an, der auch Marlene Mortler angehört.