Zum 1. November tritt das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr in Kraft. Flugreisende können künftig im Streitfall eine unabhängige außergerichtliche Schlichtungsstelle anrufen. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Marlene Mortler:
„Mit dem Gesetz haben wir die Verbraucherrechte von Flugreisenden gestärkt. Kommt es wegen eines Flugausfalls, einer Verspätung oder dem Verlust eines Gepäckstücks zum Streit mit der Airline, können auch sie sich künftig kostenlos an die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Inzwischen haben sich alle nationalen und alle im „Board of Airline Representatives in Germany“ (BARIG) zusammengeschlossenen internationalen Fluggesellschaften sowie Ryanair und Easy Jet freiwillig zur Teilnahme an der Schlichtung über die SÖP bereit erklärt.
Damit ist gesichert, dass sich im Streitfall Reisende künftig nur noch an eine zentrale Stelle wenden müssen, um eine Schlichtung zu erwirken. Wir sind stolz darauf, dass dies allen Unkenrufen anderer Parteien zum Trotz, wie von uns im Gesetz vorgesehen, ohne staatlichen Zwang gelungen ist.“
Hintergrund: Deutschland nimmt beim Thema Streitschlichtung im Luftverkehr eine Vorreiterrolle in Europa ein: Fluggesellschaften haben mit in Kraft treten des Gesetzes zwei Monate Zeit, Streitfälle selbst zu schlichten. Funktioniert dies nicht, können sich Passagiere – mit Ausnahme von Geschäftsreisenden- kostenlos an die unabhängige SÖP wenden. Die 2009 ins Leben gerufene SÖP schlichtet bereits erfolgreich Streitigkeiten bei Bus-, Fernbus-, Bahn- und Schifffahrtsreisen.