Neue Regeln für die Organspende. Bessere Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Arzneimittel werden noch sicherer. Länder können alte Kfz-Kennzeichen wieder einführen. Besserer Schutz für Kapitalanleger. Erfahren Sie hier im Folgenden mehr über die aktuellen Änderungen:
Gesundheit
Organspende: Spendenbereitschaft stärken
Spende ich meine Organe, ja oder nein? Mit dieser Frage soll sich künftig jeder Bürger auseinandersetzen. Alle Versicherten bekommen deshalb einmal im Jahr Post von ihrer Krankenkasse. Ziel ist, dass sich mehr Menschen für eine Organspende entscheiden und dies auch dokumentieren.
Das "Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz" tritt zum 1. November 2012 in Kraft.
Neue Regeln für Organspende
Pflegeleistungen ausgebaut
Neue und erweiterte Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sieht das „Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz” vor:
1. Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige
Pflegebedürftige können statt der Betreuung durch Angehörige auch Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen - bis zu vier Wochen. Das Pflegegeld für die pflegenden Angehörigen wird dann zur Hälfte weiter gezahlt. Zusätzlich haben Pflegebedürftige Anspruch auf maximal vier Wochen Kurzzeitpflege in Reha-Einrichtungen.
2. Förderung neuer Wohnformen
Wer als Pflegebedürftiger in einer Wohngruppe mit anderen Pflegebedürftigen lebt, erhält zusätzliche Förderung: 200 Euro pro Monat für die Pflegkosten. Wer bauliche Verbesserungen im Wohnumfeld der Wohngruppe durchführt, kriegt einen Zuschuss. Pro Person gibt’s hier 2.557 Euro. Zur Gründung ambulanter Wohngruppen ist ein zeitlich befristetes Programm aufgelegt.
3. Mehr Service der Pflegekassen
Wer erstmalig einen Pflegeantrag stellt, soll binnen zwei Wochen einen Beratungstermin bei den Pflegekassen bekommen. Innerhalb von fünf Wochen folgt dann die Untersuchung der Pflegebedürftigkeit und die abschließende Entscheidung über die Pflegeleistungen.
Diese Regelungen gelten seit dem 30. Oktober 2012.
Pflegeversicherung wird reformiert
Arzneimittelsicherheit erhöht
Ziel neuer arzneimittelrechtlicher Vorschriften ist es, die Arzneimittelsicherheit zu stärken und die Bevölkerung vor gefälschten Arzneimitteln zu schützen. Außerdem werden die Handlungsmöglichkeiten im Pandemiefall verbessert. Dafür sorgt das Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften seit seinem Inkrafttreten am 26. Oktober 2012.
Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Umwelt
Überförderung bei Photovoltaik gekürzt
Zum 1. November 2012 sinken die Fördersätze für neue Photovoltaik-Anlagen. Damit korrigiert der Bund die Solarförderung – mit dem Ziel, dass die Solarenergie schneller wettbewerbsfähig wird. Berechnungsgrundlage ist erstmals die Menge an neuen Anlagen in den vorangegangenen Monaten: von Juli bis September 2012.
Förderung für Photovoltaikanlagen gekürzt
Verkehr
Alte Autokennzeichen kehren zurück
Auf Deutschlands Straßen werden bald wieder alte Autokennzeichen zu sehen sein. Manche sind im Zusammenhang mit Gebietsreformen verschwunden. Ab 1. November 2012 können Städte und Gemeinden zu den alten Abkürzungen zurückzukehren. Vorausgesetzt, ihr Bundesland stellt beim Bundesverkehrsminister einen entsprechenden Antrag. Neue Buchstabenkombinationen sind nur möglich, wenn neue Verwaltungsbezirke entstehen.
Wiedereinführung alter Kennzeichen
Justiz
Schutz für Kapitalanleger gestärkt
Wer mit seiner Kapitalanlage in Deutschland Geld verliert, weil er etwa fehlerhaft beraten wurde, soll wirkungsvolleren Rechtsschutz erhalten. Dafür sorgt das neue Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz.
Der Deutschen Bundestag hat das Gesetz bereits 2005 beschlossen. Es hat ein sogenanntes Musterfeststellungsverfahren eingeführt. Die Gerichte können damit Massenklagen effektiv handhaben. Neu ist: Wer sich am Musterverfahren beteiligt, sorgt dafür, dass sein Anspruch nicht verjährt. Er kann den Ausgang des Verfahrens abwarten und dann entscheiden, ob er klagt.
Das Gesetz war zunächst bis zum 31. Oktober 2012 befristet. Jetzt gilt es weitere acht Jahre.
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz