CSU- Agrarexpertin Marlene Mortler begrüßt die am Mittwoch vom Agrarausschuss des Deutschen Bundestages mehrheitlich auf den Weg gebrachten Änderungen des Baugesetzbuches. Der mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP, SPD und den Linken beschlossene Gesetzentwurf, sieht unter anderem einen besseren Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen vor. „Die fraktionsübergreifende Einigung ist ein gutes Zeichen für die Land- und Forstwirtschaft in unserem Land“, sagte die CSU-Bundestagsabgeordnete, die auch der Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaft (AGL) ihrer Partei vorsitzt. Lediglich die Grünen hatten dem Entwurf ihr Zustimmung verweigert.
Mortler sieht vor allem den Schutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen gestärkt, wenn es um Neubebauung geht. „Der Entwurf nimmt die Gemeinden in die Pflicht: Landwirtschaftsflächen dürfen nur noch dann bebaut werden, wenn sie alle Möglichkeiten der Innenentwicklung geprüft und für nicht geeignet befunden haben.“ Zudem müsse „die Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen besonders begründet werden“. Der Gesetzentwurf unterstützt das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die Flächeninanspruchnahme auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. Darüber hinaus sieht er den Wegfall der Privilegierung gewerblicher Tierhaltungsanlagen vor, so diese einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Mortler: „Damit ist künftig ein Bebauungsplan vor dem Errichten dieser Anlagen zwingend erforderlich und das Mitspracherecht der Gemeinden über die Standortwahl der Anlagen gestärkt. Ich hoffe, dass sich die Kommunen ihrer Verantwortung bewusst sind. Auch kleine landwirtschaftliche Betriebe müssen in Zukunft eine Chance zur Weiterentwicklung haben, um ihr Familien- und Arbeitseinkommen zu sichern“.