„Gute Nachrichten aus dem Bundesrat. Ehegatten von Landwirten werden beim Thema Alterssicherung nicht länger benachteiligt. Beitragsnachforderungen der Alterskasse sind vom Tisch“. Mit diesen Worten kommentiert die CSU-Agrarexpertin im Deutschen Bundestag, Marlene Mortler, die Zustimmung zu einem entsprechenden Gesetz durch den Bundesrat. „Unser Einsatz für praktische, nachvollziehbare Lösungen hat sich gelohnt“, freute sich Mortler. Die CSU-Fachfrau hatte sich mit ihrem Bundestagskollegen Dr. Max Lehmer für entsprechende Änderungen stark gemacht. „Es ist gut, dass der Bundesrat dem Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen zugestimmt hat. Damit ist auch der alte Rechtszustand aus dem Jahr vor 2010 wiederhergestellt, die rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht wieder erleichtert“, sagte Mortler.
Zum Hintergrund: Die Agrarsozialreform von1995 sah mit Blick auf die eigene soziale Sicherung von Ehegatten die Möglichkeit einer Befreiung von der Beitragspflicht vor - auch rückwirkend. Auf Drängen des Bundesrechnungshofes nahm der Gesetzgeber 2010 Änderungen vor. Seither musste nach einer Eheschließung innerhalb von drei Monaten ein Antrag auf Befreiung eingereicht werden. Danach war keine rückwirkende Beitragsbefreiung mehr möglich. Zahlreiche Betriebe sahen sich in der Folge, da sie unwissentlich die Frist versäumt hatten, mit hohen Beitragsnachforderungen konfrontiert. „Das ist jetzt zum Glück vorbei“, sagte Mortler.