Aufgaben der Daseinsvorsorge sind bei den Kommunen am besten aufgehoben - Das Europäische Parlament hat beschlossen, die Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie auszunehmen. Hierzu erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher unserer CSU-Landesgruppe, Karl Holmeier treffend:
"Der CSU-Landesgruppe ist der Erhalt der kommunalen Versorgungsstruktur auch im Wasserbereich ein wichtiges Anliegen. Deshalb ist es erfreulich, dass das Europäische Parlament das Ergebnis der Trilogverhandlungen von 2013 bestätigt hat, die Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie auszunehmen. Der Beschluss des EU-Parlaments ist ein weiterer Beleg dafür, dass unser Einsatz Wirkung gezeigt hat. Es ist gut, dass unsere Kritik und die deutlich zum Ausdruck gebrachten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger auf europäischer Ebene ernst genommen werden. Wir werden uns auch künftig dafür einsetzen, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Aufgaben müssen dort verortet werden, wo sie am besten gelöst werden können. Gerade Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge wie zum Beispiel die Trinkwasserversorgung sind bei den Kommunen gut aufgehoben."
Hintergrundinformation:
Am 20. Dezember 2011 hat die EU-Kommission im Rahmen der Binnenmarktakte ein Legislativpaket zur Modernisierung des Vergaberechts vorgelegt. Teil dieses Paketes ist ein Vorschlag für eine Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen. Der ursprüngliche Entwurf der Konzessionsrichtlinie hätte zur Folge gehabt, dass die Kommunen nicht mehr frei darüber hätten entscheiden können, wie sie die öffentliche Wasserversorgung vor Ort organisieren.
Die CSU-Landesgruppe hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, dass die Wasserversorgung aus der EU-Konzessionsrichtlinie ausgenommen wird. In vielen Gesprächen mit Kommissionspräsident Barroso und dem federführenden Binnenmarkt-Kommissar Barnier hat sie mit Erfolg für diese Position geworben.
Rat, Europäisches Parlament und EU-Kommission hatten sich im Juni 2013 in den Trilog-Verhandlungen darauf geeinigt, die Vergabe von Konzessionen im Wassersektor ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie auszunehmen. Die formale Verabschiedung der Richtlinie ist für Anfang 2014 vorgesehen.