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Pressemitteilungen

Corona-Pandemie: Bayern ruft den Katastrophenfall aus

16. März 2020

Die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat heute aufgrund der Corona-Pandemie ab sofort den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen. Damit ist zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus eine klare Steuerung mit zentralen Eingriffs- und Durchgriffsmöglichkeiten möglich.

Die Erkrankung ist sehr infektiös. Es besteht weltweit, deutschlandweit und bayernweit eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage auch in Bayern. Insbesondere ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben. Da weder eine Impfung in den nächsten Monaten, noch derzeit eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen, damit die Belastung für das Gesundheitswesen reduziert und die medizinische Versorgung sichergestellt werden kann.

Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, wurde eine Reihe von Maßnahmen beschlossen:

  1. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.
     
  2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.
     
  3. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen sind zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.
     
  4. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Ziffer 4 genannten Ausnahmen erlaubt. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.
     
  5. Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern eine Öffnung nach Ziffer 4 gestattet, so sind die Öffnungszeiten abweichend von § 3 LadSchlG:
    1. an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr
    2. an Sonn- und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr.

Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

Diese Maßnahmen wurden durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales festgelegt.

Die Pressekonferenz von heute mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Innenminister Joachim Herrmann, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Gesundheitsministerin Melanie Huml ist online abrufbar unter https://youtu.be/t1RbLweo1d8

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Gemeinsam für eine starke EU

10. April 2024

Das Café der Erlanger Seniorenunion stand Mitte März ganz unter europäischer Flagge. Marlene Mortler präsentierte ihre Arbeit im Europäischen Parlament und auch der ihr nachfolgende neue CSU-Spitzendkandidat aus Mittelfranken, Dr. Konrad Körner, hielt einen Vortrag über seine Vision einer europäischen Union der Zukunft.

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Bürokratie hemmt Innovation – Politik beim vor Ort Termin bei FUJIFILM medwork GmbH

09. April 2024

Wer den Namen Fujifilm hört, denkt zunächst an Fotofilme von früher. Doch aus dem einstigen Filmhersteller ist ein globaler Hightech- Konzern hervorgegangen.

Davon konnten sich die Europaabgeordnete für Mittelfranken, Marlene Mortler, gemeinsam mit dem Beauftragten für Bürokratieabbau, Walter Nussel MdL, sowie dem mittelfränkischen CSU-Kandidaten für die Europawahl, Dr. Konrad Körner, bei einem vor Ort Termin bei Fujifilm medwork GmbH in Höchstadt überzeugen.

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Wenn der Haushalt funktioniert, dann funktioniert auch die Familie!

19. März 2024

Marlene Mortler, Europaabgeordnete für Mittelfranken und Meisterin der ländlichen Hauswirtschaft
erklärt zum diesjährigen Tag der Hauswirtschaft, am 21. März:
„Der Tag der Hauswirtschaft soll uns ins Bewusstsein rufen, dass die Hauswirtschaft ein Eckpfeiler unserer Gesellschaft ist. Sie umfasst weit mehr als nur das Kochen, Putzen und Wäsche waschen."

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Handelsbeziehungen mit der Ukraine: Europaabgeordnete verbessern den Kommissionsvorschlag deutlich

14. März 2024

Zur gestrigen Abstimmung im EU-Parlament über die Handelsbeziehungen mit der Ukraine äußert sich die CSU-Europaabgeordnete Marlene Mortler wie folgt:

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Erfreuliches Signal: Neue Rechtsrahmen für geographische Angaben

29. Februar 2024

Das Europäische Parlament hat gestern einen neuen Rechtsrahmen für die geographischen Angaben von Wein, Spirituosen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen beschlossen.Marlene Mortler (MdEP) spricht sich für die Indikationen aus.

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Bewerbungsfrist für den „Europäischen Jugendkarlspreis“ 2024 eröffnet

25. Januar 2024

Das Europäische Parlament und die Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen verleihen jedes Jahr seit 2008 den „Europäischen Jugendkarlspreis“. Ausgezeichnet werden damit von jungen Leuten geleitete Projekte, die der Förderung von Demokratie in der EU und aktiver Teilhabe dienen.

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EU-Abstimmung über Regulierung von Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken gewonnen werden

24. Januar 2024

Heute stimmt der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) über den Vorschlag zur Regulierung von Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken (NGTs) gewonnen wurden, ab.

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Heimatliebe und Toleranz sind kein Widerspruch

24. Januar 2024

Anlässlich des 50. Bestehens des Sudetendeutschen Volkstanzkreises Lauf-Eckental machte die Wanderausstellung „So geht Verständigung – dorozumění“ des Sudetendeutschen Rates bis Mitte Januar Station in der Wenzelburg in Lauf. Unter den Besuchern war die mittelfränkische Europaabgeordneten Marlene Mortler, die das große Engagement sudetendeutscher Vereinigungen für das gesellschaftliche Miteinander lobte und den Mitgliedern des Sudetendeutschen Volkstanzkreises zu ihrem runden Jubiläum gratulierte.

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Unsere Bauern demonstrieren für unsere Zukunft!

04. Januar 2024

Die Bundesregierung hat heute mitgeteilt, dass sie die Streichung der Kfz-Steuerbefreiung zurückziehen werde. Dazu kam die Mitteilung, dass der Abbau der Agrardiesel-Steuerbegünstigungen schrittweise erfolgen soll, um den Landwirten mehr Zeit zur Anpassung zu geben. Dieser faule Kompromiss kann nicht akzeptiert werden!

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Schutzregel für Wölfe sollen heruntergestuft werden

21. Dezember 2023

Die Europäische Kommission hat gestern bekannt gegeben, dass sie die strengen Schutzregeln für Wölfe anpassen will. Der Status soll aufgrund neuer Daten zur wachsenden Population von „streng geschützt“ auf „geschützt“ heruntergestuft werden.

Die steigende Zahl an Wölfe ist gefährlich! Unsere heimischen Nutztiere wie Schaf oder Ziege werden durch die wachsende Population bedroht. Den Schaden haben die Landwirte!

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