Brüssel. Die neuen Regelungen zur Bio-Landwirtschaft in Europa wurden 2018 nach langwierigen Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Rat der EU und Europäischem Parlament beschlossen und sollten am 1. Januar 2021 in Kraft treten. In einem heute an die Europäische Kommission geschickten Brief fordert der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments das Verschieben des Inkrafttretens der Öko-Verordnung um ein Jahr auf den 1. Januar 2022, da viele Detailfragen der Regelung noch dem Austausch auf EU-Ebene bedürfen. Die vier deutschen Mitglieder des Agrarausschusses Martin Häusling, Norbert Lins, Marlene Mortler und Ulrike Müller, unterstützen diese Forderung unisono:
„Viele Detailregelungen zur Öko-Verordnung bedürfen noch der Klärung auf europäischer Ebene. Dazu gehören u.a. die Liste der zu genehmigenden Reinigungs- und Desinfektionsmittel in der Verarbeitung, die ökologische Züchtung sowie der Umgang mit nicht genehmigten Substanzen.
Der ohnehin schon eng getaktete Austausch der relevanten EU-Institutionen kommt aufgrund der Corona-Pandemie aber nur sehr langsam voran. Das Festhalten am ursprünglichen terminlichen Fahrplan scheint daher unrealistisch. Zu viele Detailfragen sind noch ungelöst.
Was der Bio-Sektor braucht, ist eine ausgefeilte, praxisgerechte Gesetzgebung und damit Sicherheit und Verlässlichkeit. Lieber arbeiten wir noch länger dran, um einen guten Text zu haben, als dass ein unausgereiftes Gesetz in Kraft tritt. Gründlichkeit geht hier vor Schnelligkeit. Die Europäische Kommission muss nun im Sinne der Bio-Landwirtschaft handeln.“