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Pressemitteilungen

Hilfsmaßnahmen für Land- und Ernährungswirtschaft

30. März 2020

Das Corona-Paket der Bundesregierung

 

Land- und Ernährungswirtschaft als systemrelevante Infrastruktur anerkannt!

Die Unternehmen der Lebensmittelversorgungskette von der

  • Vorleistungs- und Zulieferindustrie (Futtermittel, Maschinen, Düngung, Pflanzenschutz, Lebensmittelverpackungen),
  • der Erzeugung (Landwirtschaft und Gartenbau),
  • der Lebensmittelverarbeitung (Mühlen, Bäckereien, Molkereien, Schlachtunternehmen und Fleischereien),
  • der Lebensmittellogistik bis hin zum Handel (Lebensmittelgroß und Einzelhandel)

sind eine systemrelevante Infrastruktur. Mit Blick auf Quarantänemaßnahmen und Betriebsschließungen ist es möglich, dass diese Infrastruktur unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleibt.

 

Ausweitung der ‚70-Tage-Regelung‘:

Saisonarbeitskräfte dürfen bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das für bis zu 70 Tage möglich. Das reduziert auch die Mobilität und somit die Infektionsgefahr. Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland und auch dazu bereit sind, können so länger hier arbeiten. Das hilft den Betrieben bei der Ernte und Aussaat. Das Kriterium der Berufsmäßigkeit für die Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft gilt weiterhin.

 

www.daslandhilft.de – neue Job-Vermittlungsplattform

Gemeinsam mit dem Bundesverband der Maschinenringe e. V. hat das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Plattform für Online Job Vermittlungen ins Leben gerufen: www.daslandhilft.de die erfreulich stark frequentiert wird Sie stellt den Kontakt zwischen suchenden Landwirten und „Helfenden Händen“ her ohne Registrierungs- oder Vermittlungsgebühren. Ziel ist eine schnelle kostenlose sowie zuverlässige Vermittlung von Menschen, die Hilfe brauchen und die Hilfe bieten. Gerne weitersagen!

 

Arbeitnehmerüberlassung

Das Bundesarbeitsministerium wird hierzu eine Auslegungshilfe vorlegen, wonach Arbeitnehmerüberlassung in der Corona-Krise ohne Erlaubnis möglich ist und das streng auszulegende Kriterium "nur gelegentlich" dem nicht entgegensteht. Die Regelung ist wichtig, um flexibel auf die Krise und auf mögliche Personalverschiebungen zwischen den Wirtschaftszweigen (in Richtung Ernährungs- und Landwirtschaft) reagieren zu können.

 

Nebentätigkeiten für Bezieher von Kurzarbeitergeld

Unsere Landwirte brauchen helfende Hände. Um Anreize für eine temporäre Tätigkeit in der Landwirtschaft zu schaffen, werden Nebeneinkünfte aus der Landwirtschaft bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des bisherigen Lohns nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechten.

 

Besser Hinzuverdienstregelungen bei Ruheständlern

Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt soll erleichtert werden. Die Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständlern wird in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich angehoben und in der Alterssicherung der Landwirte vollständig aufgehoben. Die Regelung gilt für die gesamte Dauer des Jahres 2020.
 

Arbeitszeitflexibilisierung

Die bisher im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen (10 Stunden Grenze/ 6-Tage Woche) reichen nicht aus, um auf außer-gewöhnliche Notfälle, insbesondere epidemische Lagen von nationaler Tragweite, schnell, effektiv und bundeseinheitlich reagieren zu können. Das Bundesarbeitsministerium erhält eine Verordnungsermächtigung, um in außergewöhnlichen Notfällen mit bundesweiten Auswirkungen, insbesondere in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes, angemessene arbeitszeit-rechtliche Regelungen zu erlassen.
Im Rahmen der Verordnung werden die landwirtschaftliche Erzeugung, Verarbeitung, Logistik und der Handel mit Lebensmitteln ausdrücklich berücksichtigt.

 

Kündigungsschutz bei Pachtverträgen

Landwirten, die aufgrund der Corona-Krise Schwierigkeiten haben, ihre Pacht zu bedienen, darf bis zum 30. Juni nicht einseitig gekündigt werden.

 

Liquidität sicherstellen

Die Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe sichern wir durch ein Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Dieses steht den von der Corona Krise betroffenen Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion zur Verfügung. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten und Weinbaus Die Liquiditätssicherungsdarlehen haben eine Laufzeit von 4, 6 oder 10 Jahren mit jeweils einem Tilgungsfreijahr. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken der betroffenen Betriebe. Auf Antrag bei der Hausbank, kann zudem eine Tilgungsaussetzung bereits bestehender Darlehen mit Zahlungsziel 30. März erfolgen, hiervon haben bereits zahlreiche Betriebe Gebrauch gemacht.

 

Soforthilfe in der Corona-Krise

Das Bundesprogramm „Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und „Soloselbständige“ kann von Selbständigen oder Kleinstunternehmen bis zu 10 Mitarbeitern in der Lebensmittelkette oder in ländlichen Räumen genutzt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.

 

Sicherstellung des ungehinderten Warenverkehrs

Um die Logistikkette im Hinblick auf den Transport von Nahrungsmitteln aufrechtzuerhalten, ist der freie und zügige Warenverkehr sicherzustellen. Das gilt vor allem für Frischware, z. B. die grenzüberschreitende Rohmilcherfassung. Auch bei dem Transport von Lebendvieh müssen aus tierschutz fachlichen Aspekten Verzögerungen verhindert werden. Mit der Flexibilisierung der Lenk und Ruhezeiten im Werkverkehr und gewerblichen Güterverkehr und dem Verzicht auf die Kontrolle des Sonn und Feiertagsfahrverbots für LKW sind wir einen guten Schritt vorangekommen. Die Länder sind aufgefordert, eine bevorzugte Abfertigung von Transporten mit Lebensmitteln oder eine separate Spur für innergemeinschaftliche Transporte zu ermöglichen.

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Wenn der Haushalt funktioniert, dann funktioniert auch die Familie!

19. März 2024

Marlene Mortler, Europaabgeordnete für Mittelfranken und Meisterin der ländlichen Hauswirtschaft
erklärt zum diesjährigen Tag der Hauswirtschaft, am 21. März:
„Der Tag der Hauswirtschaft soll uns ins Bewusstsein rufen, dass die Hauswirtschaft ein Eckpfeiler unserer Gesellschaft ist. Sie umfasst weit mehr als nur das Kochen, Putzen und Wäsche waschen."

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Handelsbeziehungen mit der Ukraine: Europaabgeordnete verbessern den Kommissionsvorschlag deutlich

14. März 2024

Zur gestrigen Abstimmung im EU-Parlament über die Handelsbeziehungen mit der Ukraine äußert sich die CSU-Europaabgeordnete Marlene Mortler wie folgt:

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Erfreuliches Signal: Neue Rechtsrahmen für geographische Angaben

29. Februar 2024

Das Europäische Parlament hat gestern einen neuen Rechtsrahmen für die geographischen Angaben von Wein, Spirituosen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen beschlossen.Marlene Mortler (MdEP) spricht sich für die Indikationen aus.

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Bewerbungsfrist für den „Europäischen Jugendkarlspreis“ 2024 eröffnet

25. Januar 2024

Das Europäische Parlament und die Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen verleihen jedes Jahr seit 2008 den „Europäischen Jugendkarlspreis“. Ausgezeichnet werden damit von jungen Leuten geleitete Projekte, die der Förderung von Demokratie in der EU und aktiver Teilhabe dienen.

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EU-Abstimmung über Regulierung von Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken gewonnen werden

24. Januar 2024

Heute stimmt der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) über den Vorschlag zur Regulierung von Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken (NGTs) gewonnen wurden, ab.

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Heimatliebe und Toleranz sind kein Widerspruch

24. Januar 2024

Anlässlich des 50. Bestehens des Sudetendeutschen Volkstanzkreises Lauf-Eckental machte die Wanderausstellung „So geht Verständigung – dorozumění“ des Sudetendeutschen Rates bis Mitte Januar Station in der Wenzelburg in Lauf. Unter den Besuchern war die mittelfränkische Europaabgeordneten Marlene Mortler, die das große Engagement sudetendeutscher Vereinigungen für das gesellschaftliche Miteinander lobte und den Mitgliedern des Sudetendeutschen Volkstanzkreises zu ihrem runden Jubiläum gratulierte.

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Unsere Bauern demonstrieren für unsere Zukunft!

04. Januar 2024

Die Bundesregierung hat heute mitgeteilt, dass sie die Streichung der Kfz-Steuerbefreiung zurückziehen werde. Dazu kam die Mitteilung, dass der Abbau der Agrardiesel-Steuerbegünstigungen schrittweise erfolgen soll, um den Landwirten mehr Zeit zur Anpassung zu geben. Dieser faule Kompromiss kann nicht akzeptiert werden!

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Schutzregel für Wölfe sollen heruntergestuft werden

21. Dezember 2023

Die Europäische Kommission hat gestern bekannt gegeben, dass sie die strengen Schutzregeln für Wölfe anpassen will. Der Status soll aufgrund neuer Daten zur wachsenden Population von „streng geschützt“ auf „geschützt“ heruntergestuft werden.

Die steigende Zahl an Wölfe ist gefährlich! Unsere heimischen Nutztiere wie Schaf oder Ziege werden durch die wachsende Population bedroht. Den Schaden haben die Landwirte!

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Erst versprochen, jetzt gebrochen …

13. Dezember 2023

Das ist ein Stich ins Herz unserer Bauernfamilien!

Die Bundesregierung will die Steuervergütung für Agrardiesel streichen. Zudem bestätigte das Bundeslandwirtschaftsministerium, dass auch die Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge zukünftig entfallen soll.

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Internationaler Tag des Ehrenamts: Bayern profitiert stark von seiner Ehrenamtskultur

04. Dezember 2023

Jedes Jahr am 5. Dezember findet der Internationale Tag des Ehrenamts statt. Bei uns gibt es eine echte Ehrenamtskultur. Darauf können wir im Freistaat sehr stolz sein. Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass das so bleibt.

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