Lauf. Die Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie für Ernährung und Landwirtschaft haben gemeinsam den Nitratbericht 2020 veröffentlicht. Die Europa-Abgeordnete und Agrarpolitikerin Marlene Mortler leitet daraus eine deutliche Verbesserung beim Gewässerschutz ab. „Im Grundwasser sowie in Flüssen, Seen und Meeren sind die Nährstoffkonzentrationen signifikant gesunken. Ein Rückgang ist insbesondere dort zu verzeichnen, wo gemäß der Nitratrichtlinie die Schwellenwerte überschritten werden. Wir sind also auf dem Weg in die richtige Richtung“, erklärt Mortler.
Vor allem die mittleren Nitratgehalte in der Konzentrationsklasse über 50 mg/l sind rückläufig. „Das zeigt, dass das Nitrat-Aktionsprogramm der Bundesregierung funktioniert. Denn die Düngeverordnung 2017 konnte hier noch keine Wirkung entfalten“, so die EU-Politikerin. Auch beim EUA-Gesamtmessnetz hat sich der Anteil an Messstellen über 50 mg/l von 18,1% um 0,8 Prozentpunkte leicht verringert. Der Anteil der Messstellen bis 25 mg/l hat leicht zugenommen. Insgesamt überwiegen Messstellen mit abnehmenden Werten deutlich gegenüber Messstellen mit zunehmendem Werten.
Vor dem Hintergrund des Nitratberichts warnt Mortler davor, weiterhin die Schuld für die Verunreinigung der Gewässer allein den Landwirten zuzuschieben. „Unsere Bäuerinnen und Bauern sind sich ihrer Verantwortung für die Natur und den Gewässerschutz bewusst. Deshalb nutzt die Mehrzahl Dünger nur in dem Maße, wie es wirklich notwendig ist, d.h. nach ordnungsgemäßer Praxis. Es macht keinen Sinn, dahingehende Auflagen weiter zu verschärfen“, betont die Agrarexpertin. Vielmehr sollten Mortler zufolge die Grundwassermessstellen in Deutschland kontinuierlich auf ihre Funktionstüchtigkeit und eine geografische geeignete Lage hin überprüft werden.
Hintergrund
Die Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (EU-Nitratrichtlinie) schreibt den Mitgliedsstaaten vor, der EU-Kommission alle vier Jahre einen Bericht über die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie vorzulegen. Der Bericht beschreibt den Zustand und die Entwicklung der Gewässerbelastung für Grundwasser und Oberflächengewässer (Fließgewässer, Seen, Küsten- und Meeresgewässer) sowie die im Rahmen des Aktionsprogramms ergriffenen Maßnahmen zur Minderung der Verunreinigungen. Deutschland wendet das Aktionsprogramm der EU-Nitratrichtlinie auf seinem gesamten Staatsgebiet an und weist daher keine gefährdeten Gebiete im Sinne der EU-Nitratrichtlinie aus.