Als CSU-Europagruppe haben wir gegen den Einspruch der Grünen gestimmt. Der Vorschlag der Kommission für den Delegierten Rechtsakt war wissenschaftsbasiert und ausgewogen. Die Annahme des Einspruchs hätte einen unnötigen Versorgungsnotstand hervorgerufen, da die geforderte Revision des Rechtsaktes zeitlich vor Inkrafttreten der neuen Regelungen unmöglich gewesen wäre.
Es ist essenziell, dass bei Entscheidungen wie dieser nicht auf Basis von Ideologie, sondern aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse gehandelt wird. Während der Einsatz von Antibiotika der Reserveliste gut überlegt sein muss, ist ein vollständiges Verbot auch im Hinblick auf den Tierschutz nicht haltbar, denn es muss gewährleistet sein, dass unsere Heim- und Nutztiere im Krankheitsfall effizient behandelt werden können.
Antimikrobielle Resistenzen sind ein wichtiges und sehr aktuelles Thema und sollten mittels des One-Health-Ansatzes gelöst werden. Human- und Veterinärmedizin sowie Umweltwissenschaften müssen Hand in Hand gehen, um Probleme an den jeweiligen Schnittstellen ganzheitlich zu lösen.