Das Bundesfamilienministerium hat auf einer Internetseiten alle Daten und Fakten zu allen Bundesländern zusammengetragen. Wenn ausgerechnet Münchens Oberbürgermeister Christian Ude erklärt, "die Bundesländer haben sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert bei der Weitergabe der Fördermittel", kann ich nur sagen: Auf "sein Bundesland" trifft das nicht zu: Bayern legt so viel Geld auf den Tisch wie die Kommunen beantragen!
Manchmal gewinnt man den Eindruck, Ude und andere, die jetzt aufschreien, hätten erst jetzt erfahren, dass am 1. August 2013 der Rechtsanspruch auf Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren greift. Kleine Gedächtnisstütze: Die Entscheidung stammt aus dem Jahr 2007!
Die Einigung von Bund (Große Koalition!), Ländern u n d Kommunen von 2007 sah vor, die Kosten für den Ausbau des Betreuungsangebotes von 12 Milliarden Euro gemeinsam zu tragen. Der Bund stellte insgesamt 4 Milliarden Euro bereit, obwohl er für den Ausbau von Betreuungsplätzen gar nicht zuständig ist: 2,15 Milliarden Euro für Investitionen und 1,85 Milliarden Euro für Betriebskosten. Ab dem Jahr2014 beteiligt sich der Bund zudem mit jährlich 770 Millionen Euro an den Betriebskosten.
Da der voraussichtliche Bedarf an Betreuungsplätzen etwa 30.000 Plätze höher ist, als 2007 angenommen, stellte der Bund im Sommer weitere 580,5 Millionen Euro für die Schaffung dieser zusätzlichen Plätze zur Verfügung. Außerdem weitere 75 Millionen jährlich für Betriebskosten.
Hier finden Sie die Internetseite des Bundesfamilienministeriums zum Thema.