Bundestagsabgeordnete Marlene Mortler äußerte sich zu der von Finnland beim Europäischen Gerichtshof beantragten Ausnahmeregelung zur Wolfsjagd. Zentral gehe es um die Frage, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, dass von den strengen Schutzbestimmungen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie abgewichen werden kann, um eine Jagd auf Wölfe nach Artikel 16 zu ermöglichen.