Brüssel. In Bezug auf die vom EU-Agrarausschuss beschlossenen Übergangsregeln für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) erklärt die Agrar- und Ernährungspolitikerin der CSU im Europäischen Parlament, Marlene Mortler MdEP:
"In Zeiten von Corona dürfen wir die Wirtschaft nicht mit zusätzlichen Auflagen überfrachten bzw. überfordern. Das gilt erst recht für unsere Landwirtschaft!
Planungssicherheit und Verlässlichkeit sind das Gebot der Stunde. Mit der Übergangsverordnung und den Übergangsregeln für die Gemeinsame Agrarpolitik wird nun der derzeitige Rechtsrahmen verlängert. Gut, dass sich eine Mehrheit der Kollegen im Ausschuss dafür ausgesprochen haben.
Das ist keine Ignoranz, wie es uns seitens der Grünen vorgeworfen wird, sondern verantwortungsvolles Handeln in dieser außergewöhnlichen Zeit!"
Hintergrund
Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat gestern über eine Übergangsverordnung für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) abgestimmt. Mit diesen Übergangsregeln soll der derzeitige Rechtsrahmen verlängert werden, da die Verhandlungen zur GAP für den Finanzzeitraum 2021-2027 immer noch in vollem Gange sind. Die Regeln der aktuellen GAP sollen nach den Vorstellungen des EP-Agrarausschusses weiterhin gelten, aber mit dem Zahlengerüst des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR 2021-2027).