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Unsere Landwirtschaft: 10 Vorurteile - 10 Fakten

24. Januar 2013

Noch bis zum 27. Januar findet in Berlin die Internationale Grüne Woche statt. Leider werden rund um den Termin der weltgrößten Messe für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau gerne  Falschbehauptungen über die Branche in die Welt gesetzt. Mit nachfolgendem Pressetext stellt das Bundeslandwirtschaftsministerium den 10 häufigsten Vorurteilen und Falschbehauptungen 10 Fakten gegenüber. Die Lektüre lohnt, denn Aufklärung tut not!

 

"Die Internationale Grüne Woche in Berlin hat wieder ihre Tore geöffnet. Die weltgrößte Messe für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau bringt Landwirte, Lebensmittelwirtschaft und Verbraucher zusammen. Im Umfeld der Grünen Woche werden erneut von Seiten einiger Nichtregierungsorganisationen zum Teil Vorwürfe und Behauptungen in die öffentliche Diskussion eingebracht, die auf falschen Annahmen oder falschen Daten basieren, die irreführend sind und einer Überprüfung nicht standhalten. Nachfolgend stellt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die am häufigsten angeführten Vorurteile und Falschbehauptungen richtig:

 

1. Vorurteil:

Die Landwirtschaft hat heute als Branche kaum noch Bedeutung.

Fakt ist:

Die Landwirtschaft ist eine hochmoderne Branche, die unser tägliches Brot sichert und mit der jeder neunte Arbeitsplatz in Deutschland in Zusammenhang steht. Die rund 288.000 landwirtschaftlichen Betriebe sorgen durch ihre Produktion, ihre Dienstleistungen sowie ihre Investitionen (etwa in Maschinen oder Ställe) für Wertschöpfung im ländlichen Raum und bieten insbesondere den Menschen, die in strukturschwachen Regionen leben, eine berufliche Perspektive. So sind etwa 4,6 Millionen Erwerbstätige in Deutschland in der Produktions- und Dienstleistungskette rund um unsere Lebensmittel beschäftigt.

 

2. Vorurteil

Mit der Förderung der Landwirtschaft über die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) werden Steuergelder verschwendet.

Fakt ist:

Ein europäischer Steuerzahler gibt täglich rund 30 Cent für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) aus. Dieses Geld ist gut angelegt, denn alle Bürgerinnen und Bürger profitieren davon: Hunger ist in Europa heute kein Thema mehr – im Gegenteil haben wir heute eine nie gekannte Vielfalt an hochwertigen und erschwinglichen Lebensmitteln. Die Direktzahlungen tragen zur Einkommensstabilisierung und Risikoabsicherung der Landwirte bei und damit auch zu einer vielfältigen Agrarstruktur mit vor allem kleinen und mittelgroßen Höfen. Sie sind Ausgleich für Gemeinwohlleistungen, die unsere Landwirte erbringen, wie etwa die Pflege unserer Kulturlandschaften und die Sicherung der biologischen Vielfalt. Die Direktzahlungen sind an Auflagen gebunden, etwa im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit, den Tierschutz und den Umweltschutz. Die Einhaltung der Standards wird durch die Kontrollstellen der Länder und der EU streng geprüft.

 

3. Vorurteil:

Über die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) wird die Produktion gefördert und nicht der Umweltschutz.

Fakt ist:

Das Gegenteil ist in Deutschland der Fall: Schon heute sind die Direktzahlungen an die Landwirte der Ausgleich für Gemeinwohlleistungen und den Schutz der Umwelt in der Landwirtschaft. Die Direktzahlungen sind an umfangreiche Umweltanforderungen geknüpft (aktuell 18 Rechtsakte sowie 15 Standards). Die Zeiten der Produktionsförderung und der Überproduktion, in denen es Butterberge und Milchseen gab, sind in Deutschland längst vorbei.

Seit 2012 haben wir in Deutschland Direktzahlungen, die vollständig von der Produktion entkoppelt sind, d.h. unabhängig von der Menge der produzierten Güter gewährt werden. Ab diesem Jahr fördern wir mit regional einheitlichen Zahlungen ausschließlich die Bewirtschaftung der Fläche und eben nicht die Produktionsmenge von Milch, Getreide oder Fleisch – damit sind wir Vorreiter in der EU.

So erhält ab diesem Jahr beispielsweise ein Betrieb in Nordrhein-Westfalen (NRW), der viel Vieh im Stall hat (1.500 Mastkälber), aber wenig Fläche bewirtschaftet (10 Hektar) lediglich Direktzahlungen in Höhe von 3.600 Euro. Dagegen erhält ein Betrieb in NRW, der viel Fläche bewirtschaftet (100 Hektar), aber wenig Vieh im Stall hat (100 Milchkühe), deutlich mehr Direktzahlungen, nämlich 32.900 Euro. Soweit der letztgenannte Betrieb seine Flächen zusätzlich ökologisch bewirtschaftet, erhält er – wenn das Land es fördert – zusätzlich mehr Geld: insgesamt rund 50.000 Euro.

Den Schutz der Umwelt in der Landwirtschaft werden wir über die Neuausrichtung der Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) in der Förderperiode 2014 bis 2020 noch weiter stärken (sog. Greening). Die bisher schon erbrachten Leistungen der Landwirte müssen dabei aber angerechnet werden. Hierzu stellen wir derzeit in Brüssel die Weichen.

 

4. Vorurteil:

Mit dem Festhalten an Agrarexporterstattungen der EU schadet die Bundesregierung besonders Bauern in Entwicklungsländern, weil mit ihnen die dortigen Märkte überflutet und regionale Produkte verdrängt werden.

Fakt ist:

Für den Export von Agrarprodukten aus der EU spielen die Agrarexporterstattungen heute nur noch eine sehr untergeordnete Rolle. Im Jahr 1993 waren es noch über 10 Milliarden Euro, die hier hineingeflossen sind – und das bei nur 12 Mitgliedstaaten. Im Haushaltsjahr 2012 waren es nur noch rund 150 Millionen Euro – bei 27 Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung setzt sich im Übrigen in Brüssel dafür ein, noch einen Schritt weiterzugehen und die Exporterstattungen ganz abzuschaffen.

Die Mehrheitsverhältnisse lassen dies allerdings im Moment noch nicht zu. Immerhin haben wir jedoch in Brüssel im vergangenen Jahr bereits erreicht, dass die Erstattungen für Rind- und Schweinefleisch sowie für Eier auf Null reduziert und die Sätze für Geflügelfleisch weiter gesenkt wurden. Das heißt: Derzeit werden nur noch für Geflügelfleisch Erstattungen gewährt – und dies nur für die Ausfuhr in andere Industrieländer oder in aufstrebende Volkswirtschaften und eben nicht in Entwicklungsländer.

 

5. Vorurteil:

Moderne Tierhaltung geht zu Lasten des Tierwohls.

Fakt ist:

Es ist falsch, dass Tiere in größeren Haltungen grundsätzlich weniger Platz haben als in kleinen. Es ist auch falsch, dass es den Tieren in größeren Haltungen generell weniger gut geht. Die pauschale Kritik insbesondere einiger Verbände an einer so genannten "Massentierhaltung" geht also fehl.

Das Wohlbefinden von Nutztieren hängt in der Regel nicht davon ab, ob jemand zehn, hundert oder tausend Tiere hält. Es hängt davon ab, wie ein Betrieb geführt wird und wie die Tiere beobachtet und versorgt werden und beispielsweise auch, wie groß die einzelnen Gruppen sind. Die Kompetenz der Betriebsleitung ist in der Praxis ein wichtiger Faktor. Hinzu kommen die Qualität der Stallanlagen und die Haltungsverfahren. Die verbindlichen Anforderungen an den Tierschutz müssen für jedes einzelne Tier eingehalten werden, unabhängig von der Anzahl der Tiere in einem Betrieb.

Früher wurden die Tiere häufig in dunklen, engen und feuchten Ställen deutlich schlechter und ungesünder gehalten als in heutigen hochmodernen und hygienischen Ställen. Neue moderne Ställe sind daher grundsätzlich ein Fortschritt für den Tierschutz. Gleichwohl steht fest, dass in einigen Regionen mit besonders hoher Viehdichte und Düngerausbringung die Grenzen der Akzeptanz für weitere Großställe erreicht sind. Daher hat das BMELV diese Grenzen im Dialogprozess im Rahmen der "Charta für Landwirtschaft und Verbraucher" mit Bedacht ausgelotet. Infolgedessen wurde unter anderem eine Änderung des Baugesetzbuches auf den Weg gebracht, mit der die baurechtliche Privilegierung großer gewerblicher Ställe im Außenbereich mit Augenmaß eingeschränkt werden soll. Bäuerliches flächengebundenes Wachstum wird aber weiter möglich sein.

 

6. Vorurteil:

Obwohl das Staatsziel Tierschutz seit zehn Jahren im Grundgesetz verankert ist, tut die Bundesregierung zu wenig für den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere.

Fakt ist:

Die Agrarpolitik der Bundesregierung ist in dieser Legislaturperiode konsequent auch die weitere Verbesserung des Tierschutzes angegangen.

Die Bundesregierung nimmt dabei viel Geld in die Hand, um praxisgerechte Innovationen für den Tierschutz zu entwickeln. Das BMELV stellt über einen Zeitraum von drei Jahren (2013 bis 2016) insgesamt 62 Millionen Euro für Forschung und Innovationen sowie für Modell- und Demonstrationsverfahren zur Verfügung. Mit 30 Millionen Euro fließt der größte Teil in die Erforschung besonders tierfreundlicher Haltungsverfahren bei Geflügel, Rindern und Schweinen. Hierüber will die Bundesregierung Impulse setzen, um möglichst schnell Alternativen zu nicht-kurativen Eingriffen wie Schwänzekupieren oder Schnäbelkürzen voranzutreiben. Maßstab ist der wissenschaftliche Sachverstand.

Zudem hat das BMELV die Fördermaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) überarbeitet, um künftig besonders tierfreundliche und Ressourcen schonende Haltungs- und Produktionsverfahren besonders zu fördern. Für eine Förderung landwirtschaftlicher Investitionen sind besondere Bedingungen zu erfüllen – und zwar in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz. Diese Anforderung kann etwa durch eine Verbesserung des Ressourceneinsatzes von Wasser, Energie oder durch eine Verringerung der Emmissionen erreicht werden. Wer zusätzlich zu diesen Auflagen einen besonders tiergerechten Stall baut, der kommt in den Genuss der Premiumförderung von bis zu 40 Prozent der Investitionskosten.

Wo nötig, werden Akzeptanzprobleme in der landwirtschaftlichen Tierhaltung aufgegriffen und in das parlamentarische Verfahren eingeführt. Auch aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag im vergangenen Jahr eine Ergänzung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Damit wird insbesondere der Schutz von Versuchstieren verbessert und die Eigenverantwortung der Tierhalter gestärkt. Zudem wird es nach 2018 keine Ferkelkastration mehr ohne wirksame Schmerzausschaltung geben. In dieser Übergangszeit tragen auch unsere Forschungsprogramme dazu beit, rasch praxisgerechte Alternativen zur Ferkelkastration ohne wirksame Schmerzausschaltung zu entwickeln.

Über das neue Tierschutzgesetz hinaus wurde die konventionelle Käfighaltung bei Legehennen in Deutschland schon längst abgeschafft – im Gegensatz zu vielen EU-Mitgliedstaaten, die selbst die von der EU gesetzte längere Frist nicht eingehalten haben.

Schließlich setzt das BMELV beim Thema Tierschutz auch auf die Nachfragemacht der Verbraucher auf dem Lebensmittelmarkt. Damit Verbraucher bewusste und selbstbestimmte Kaufentscheidungen für Produkte aus besonders tierfreundlicher Erzeugung treffen können, brauchen wir Transparenz. Deshalb hat das BMELV unter anderem die Entwicklung eines Tierschutzlabels durch den Deutschen Tierschutzbund mit rund 1 Millionen Euro gefördert. Die ersten Produkte, die das Tierschutz-Label auf der Verpackung haben, sind ab Mitte Januar in den Regalen.

 

7. Vorurteil:

Gegen den übermäßigen Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung wird nichts unternommen.

Fakt ist:

Der Vorwurf ist unzutreffend. Die Gabe von Antibiotika als Mittel zur Wachstumsförderung sowie der präventive Einsatz sind bereits heute verboten. Wenn Tiere krank sind, müssen sie jedoch behandelt werden – wenn nötig auch mit Antibiotika. Dies ist auch ein Gebot des Staatsziels Tierschutz.

Um den Antibiotika-Einsatz auf das therapeutisch absolut notwendige Maß zu beschränken, setzen wir auf ein verbessertes System der Eigenkontrolle und auf gezielte Einwirkungsmöglichkeiten der Behörden. Tierhalter sollen künftig die Therapiehäufigkeit in ihren Betrieben gegenüber dem Bundesdurchschnitt zu vergleichen haben. Tierhalter, die deutlich über dem Bundesschnitt für ihren Betriebstyp liegen, sollen dann verpflichtet werden – gemeinsam mit ihrem Tierarzt – Maßnahmen zur Minimierung des Antibiotika-Einsatzes zu ergreifen. Dazu zählt etwa die Verbesserung der Hygiene, die Verbesserung der Gesundheitsvorsorge oder die Änderung der Haltungsbedingungen. Dadurch werden sich die durchschnittliche Einsatzhäufigkeit und damit der Gesamteinsatz weiter verringern. Diese Vorschriften bringt das BMELV gerade über eine Novelle des Arzneimittelgesetzes auf den Weg. Die Bundesländer haben schon heute die Verantwortung, Kontrollen effizient auszuführen, wo nötig zu handeln und auch das dafür erforderliche Personal bereitzustellen.

 

8. Vorurteil:

Die Produktion von Bioenergie ist aus dem Ruder gelaufen.

Fakt ist:

Soweit Fehlentwicklungen beim Anbau von Pflanzen für die Bioenergie auftreten, greift die Bundesregierung diese auf und wirkt ihnen entgegen.

Um Flächenkonkurrenzen abzumildern und übermäßigem Maisanbau vorzubeugen, hat der Bund wir in dieser Legislaturperiode beim Erneuerbaren-Energien-Gesetz mehrfach nachgesteuert. So haben wir 2012 die Fördersätze für große Biogasanlagen abgesenkt, eine Maisgrenze im Gärsubstrat eingeführt sowie die Förderung kleiner und dezentraler Biogasanlagen, die auf Gülle setzen, ausgebaut. Das BMELV fördert zudem die Erforschung alternativer Energiepflanzen in über 100 Projekten mit insgesamt 40 Millionen Euro und setzt dabei u.a. auf Wildpflanzen als neue Energiepflanzen. Darüber hinaus setzen wir verstärkt auf die Nutzung von Reststoffen, wie etwa Holzschnitt oder Stroh.

Bioenergie ist die einzige erneuerbare Energiequelle, die überall und rund um die Uhr verfügbar ist – ein idealer Komplementärenergieträger. Durch die energetische Nutzung von land- und forstwirtschaftlicher Biomasse, werden allein bei uns in Deutschland Treibhausgasemissionen in Höhe von jährlich rund 65 Millionen Tonnen vermieden. Das entspricht dem jährlichen Treibhausgas-Ausstoß Dänemarks. Von einer generellen „Vermaisung“ der Kulturlandschaft kann zudem keine Rede sein. Bei einer Gesamtzahl von 295 Landkreisen in Deutschland, liegt in 230 Landkreisen der Maisanteil unter 30 % der Ackerfläche.

 

9. Vorurteil:

Die konventionelle Landwirtschaft führt zu Monokulturen und Agrarwüsten.

Fakt ist:

Das Gegenteil ist der Fall. Auf rund einem Viertel der gesamten deutschen Agrarfläche finden heute Agrarumweltmaßnahmen statt, die für mehr Biodiversität und ein attraktives Landschaftsbild sorgen.

Rund 40 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland erbringen Agrarumweltmaßnahmen wie Blühstreifen, Hecken oder Lerchenfenstern. In Deutschland fließen jährlich 640 Millionen Euro in Agrarumweltmaßnahmen wie etwa über die Landesprogramme KULAP in Bayern oder MEKA in Baden-Württemberg.

Auch die übrigen Agrarflächen sind an umfangreiche Umweltanforderungen gebunden, wonach etwa heute ohne vernünftigen Grund keine Hecke mehr gebrochen werden darf. Über die Flächenförderung (siehe oben: Punkt 3) werden besonders Betriebe mit viel ökologisch wertvollem Grünland profitieren.

 

10. Vorurteil:

Die Förderung der ökologischen Landwirtschaft kommt zu kurz.

Fakt ist:

Das Gegenteil ist der Fall. In den letzten vier Jahren sind die Fördersätze für den ökologischen Landbau im Rahmen der GAK zweimal erhöht worden. So haben wir – nach einer Erhöhung der Fördersätze für den ökologischen Landbau zum 1.1.2009 – im vergangenen Dezember eine weitere Erhöhung für 2014 beschlossen. EU, Bund und Länder stellen damit erhebliche öffentliche Mittel für die Flächenförderung des Ökolandbaus bereit (im Jahr 2011 im Umfang von rund 144 Millionen Euro). Die Bundesregierung fördert den Ökolandbau zudem über das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN), das in diesem Jahr ein Volumen von 17 Millionen Euro hat."

 

Stand: Januar 2013

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