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Verbraucherschutz hat Priorität

22. Februar 2013

Verbraucherschutz genießt zu Recht erste Priorität. Als Rindfleisch deklariertes Pferdefleisch ist ein klarer Fall von Verbrauchertäuschung. Die Bundesregierung sorgt mit zahlreichen Maßnahmen dafür, dass dies aufgeklärt und abgestellt wird. Wie?

Lesen Sie hier den aktuellen Informationstext der Bundesregierung zum Thema - oder direkt unter http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/02/2013-02-18-aktionsplan-fleisch.html

 

"Die Überlegung, falsch gekennzeichnete Lebensmittel an Bedürftige weiterzugeben, bewertet das Bundesverbraucherministerium eindeutig: Wertvolle Lebensmittel sind vor dem Wegwerfen zu retten. Sie an bedürftige Menschen weiterzugeben ist unterstützenswert. Im konkreten Fall des Pferdefleischskandals sehen die "Tafeln" wie auch andere Hilfsorganisationen eine Weitergabe zu Recht sehr kritisch.

Verkauft oder verschenkt werden dürfen nur Lebensmittel, die von einwandfreier Qualität und Herkunft sowie korrekt gekennzeichnet sind. Der Gesundheitsschutz und der vorbeugende Verbraucherschutz haben dabei immer oberste Priorität. Es reicht deshalb nicht aus, wenn solche Produkte nur mit einer neuen, erweiterten Kennzeichnung versehen werden. Der Lebensmittelunternehmer muss auch dafür Sorge tragen, dass der Inhalt einwandfrei und nachweislich frei von Rückständen ist. Zudem muss in jedem einzelnen Fall lückenlos geklärt sein, woher die Zutaten stammen.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner stellt klar: "Die Verbraucher sind Opfer des Pferdefleischskandals. Nicht die großen Handelsketten! Deshalb werden wir gemeinsam mit den Ländern, die für die Lebensmittelüberwachung zuständig sind, die Kontrollsysteme der Supermarktketten durchleuchten. Der Handel darf sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen."

Bund und Länder haben sich auf weitergehende Maßnahmen im Kampf gegen den Etikettenschwindel bei Lebensmitteln geeinigt. Täuschung soll durch stärkere Kontrollen, härtere Strafen und eine bessere Verbraucherinformation erschwert werden. Zusätzlich zu den EU-Vorgaben zur Untersuchung von nicht deklariertem Pferdefleisch in Fertigprodukten haben sich Bund und Länder auf einen Zehn-Punkte-Aktionsplan geeinigt. Mit ihm soll das bisherige Informations- und Kontrollsystem bei der Überwachung von Lebensmitteln ausgebaut und optimiert werden.

Auf dem nächsten EUMinisterrat in Brüssel will sich die Ministerin dafür stark machen, dass ein Konzept für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung verarbeiteter Lebensmittel auf den Tisch kommt. Nach diesem Skandal ist sie sich sicher: "Die Herkunftskennzeichnung wird kommen – und zwar verpflichtend und europaweit."

Neben dem EU-Aktionsprogramm zur Untersuchung von nicht deklariertem Pferdefleisch in Lebensmitteln erweitern Bund und Länder bis Ende Februar ihr Untersuchungsprogramm.  Es sollen zusätzliche Proben von Fleischerzeugnissen genommen und auf andere nicht deklarierte Fleischerzeugnisse geprüft werden. Hintergrund ist, dass Pferde- und Schweinefleisch auch in Döner gefunden wurde. Die Untersuchungen sollen bis Ende April abgeschlossen sein.

Kontroll- und Informationssysteme auf dem Prüfstand Es geht nicht nur um die Anzahl, sondern auch um die Qualität der Kontrollen. Das betrifft vor allem die Eigenkontrollsysteme der Lebensmittelunternehmen. Hier ist zu prüfen, ob diese den Anforderungen in Bezug auf Täuschung und Irreführung der Verbraucher genügen. Denn die Lebensmittel verarbeitenden Unternehmen sind vorrangig für die Kennzeichnung und die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich.

Auch die Informationspflichten von Unternehmen gegenüber den Behörden werden auf den Prüfstand gestellt.

Bund und Länder werden auf einer zentralen Internetseite über zurückgerufene Produkte informieren.

Ergänzend dazu gibt der Verbraucherlotse des Bundesverbraucherministeriums Auskunft.

In diesem Zusammenhang sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine effizientere Verbraucherinformation in Bezug auf beanstandete Produkte, etwa beim Verbraucherinformationsgesetz, weiterzuentwickeln.

Tricksen und täuschen darf sich nicht lohnen Die bisherigen Sanktionen sind nach Auffassung der Beteiligten nicht ausreichend. Deshalb überarbeiten und entwickeln Bund und Länder die Straf- und Bußgeldvorschriften für die Täuschung bei Lebensmitteln. Zu prüfen ist dabei, inwieweit so genannte Unrechtsgewinne von Unternehmen abschöpfbar sind.

Bund und Länder setzen sich gemeinsam dafür ein, dass auch die Herkunft einzelner Zutaten auf verarbeiteten Lebensmitteln EU-weit angegeben wird. Das sorgt für mehr Transparenz und ist Grundlage dafür, verlorengegangenes Vertrauen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zurückzugewinnen. Eckpunkte der EU-Kommission dafür sollten noch in diesem Jahr beraten werden.

Regionale Lebensmittel und Frühwarnsystem Immer mehr Verbraucher wollen regionale Lebensmittel aus ihrer Heimat kaufen. Wichtig dafür ist eine transparente, übersichtliche und verlässliche Kennzeichnung der regionalen Produkte. Ein so genanntes Regionalfenster, das mit einem Blick über die wichtigsten Zutaten informiert, soll dem Rechnung tragen.

Das Bundesverbraucherministerium prüft zusammen mit Wissenschaftlern, inwieweit sich schnellstmöglich ein Frühwarnsystem entwickeln lässt, das systematische Anreize zur Verbrauchertäuschung erkennt. Damit könnten die Überwachungsbehörden vorbeugend gegen Täuschungen und mögliche Gesundheitsgefahren vorgehen." (Quelle: bundesregierung.de)

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