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CSU im Bundestag kurz zitiert
CSU-Landesgruppe kurz zitiert: Betreuungsgeld - Urteil des Bundesverfassungsgerichts
21. Juli 2015
„Das Betreuungsgeld ist ein großer Erfolg. Mehr als 455.000 Eltern beziehen aktuell Betreuungsgeld. Das zeigt: Eltern wollen und schätzen Wahlfreiheit. Diese Wahlfreiheit müssen wir weiterhin unterstützen. Es kann nicht sein, dass der Staat mit dem Ausbau der Kinderbetreuung nur ein Erziehungsmodell in großem Stil fördert. Wir brauchen beides: Ausreichend Kita-Plätze und Anerkennung für Eltern, die ihr kleines Kind lieber zu Hause betreuen. Das sind zwei Seiten derselben Medaille. Ich warne davor, jetzt wieder ideologische Kämpfe zu führen. Wir sollten den Eltern die Entscheidung überlassen, wie sie ihre Kinder betreuen wollen. Wichtig ist: Das Bundesverfassungsgericht hat nur über die Zuständigkeit entschieden, nicht über das Betreuungsgeld an sich. Um Eltern Wahlfreiheit zu ermöglichen, sollten wir gemeinsam in der Koalition nach Lösungen suchen, wie das Betreuungsgeld weiterhin gezahlt werden kann. Ich bin dafür, dass der Bund den Ländern dafür das Geld zur Verfügung stellt. Schließlich hat der Bund auch den Bau und den Betrieb von Kindertagesstätten mit bisher mehr als sechs Milliarden Euro gefördert, obwohl er originär auch dafür nicht zuständig ist.“
(Die Vorsitzende unserer CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt, in einer ersten Reaktion auf das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe in Sachen Betreuungsgeld)
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Hubertus Heil, hat das Urteil mit den Worten kommentiert: "Das Betreuungsgeld war immer bildungsfeindlich.... In diesen frühen Jahren entscheiden sich für die Kinder sowohl die künftigen Bildungs- wie auch Lebenschancen.“ Dazu erklärt die CSU-Politikerin Marlene Mortler: „Zur besseren Einordnung dessen, was hier als „bildungsfeindlich“ bezeichnet wird: Wir sprechen über die Freiheit von Eltern selbst zu wählen, wo ihr ein- bis zweijähriges Kind aus ihrer Sicht am besten aufgehoben ist! Diese Freiheit wollen wir Eltern lassen.“