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Pressemitteilungen

Deutschlands Zukunft gestalten - Koalitionsvertrag

28. November 2013

Die Koalitionsvereinbarung mit der SPD ist geschlossen. Die Parteivorsitzenden von CDU/CSU und SPD haben am Mittwoch den Vertragstext unterzeichnet. Jetzt liegt es an den SPD-Mitgliedern, ob die Koalition zu Stande kommt.

Als Mitglied der Arbeitsgruppe für Umwelt und Landwirtschaft war auch ich an den Koalitionsverhandlungen beteiligt. Es waren harte Verhandlungen, doch wir haben die richtigen Weichen für eine zukunftsfähige bäuerliche unternehmerische Landwirtschaft in Deutschland gestellt.

Fakt ist: Nicht nur im Agrarbereich ist der Vertrag ein Kompromiss. Doch auch wenn ich nicht zu 100 Prozent mit allen Vereinbarungen einverstanden bin, habe ich in der Fraktion guten Gewissens für das Vertragswerk gestimmt. Denn  es schafft, wie unser Frkationschef Volker Kauder zurecht betont,  die Voraussetzungen dafür, dass Deutschland auch in den nächsten vier Jahren seinen Erfolgsweg fortsetzen kann. Der Vertrag stellt die richtigen Weichen.

 

Lesen Sie hier meine Stellungnahme als CSU-Agrarexpertin und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Landwirtschaft der CSU: "Koalitionsvertrag stellt Weichen für eine zukunftsfähige bäuerliche unternehmerische Landwirtschaft".

 

Einen Info-Dienst zum Thema der CSU-Landesgruppe finden Sie hier.

 

Fragen und Antworten kurz und bündig von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zusammengestellt finden Sie hier.

 

Hier zudem aus meiner Sicht als tourismuspolitischer Sprecherin der Unionsfraktion wichtige Passagen des Vertragstextes,

mit denen wir auch den Wirtschaftsfaktor Tourismus in unserem Land und die ländlichen Räume stärken:

 

"...Der Tourismus in Deutschland ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der vielen Menschen Beschäftigung gibt, gerade auch in ländlichen Regionen. Dazu benötigt der Tourismus ein gutes Preis-Leistungsverhältnis, Qualität und Freundlichkeit im Service und weitere Anstrengungen mit Blick auf die Barrierefreiheit. Um qualifizierte Fachkräfte muss sich das Gastgewerbe, etwa durch verbesserte Ausbildungsanstrengungen, verstärkt bemühen. Der Ausbau der touristischen Infrastruktur muss mit den vorhandenen und bewährten Förderinstrumentarien weiter unterstützt werden.

 

Wachstum, Innovation und Wohlstand

Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) soll die internationale Vermarktung des Reiselandes Deutschlands auf dem bisherigen Niveau weiter unterstützen und auch dazu beitragen, die Bekanntheit von bislang weniger frequentierten Tourismusgebieten zu erhöhen. Wir wollen eine „Initiative Kulturtourismus“ ins Leben rufen und in Zusammenarbeit mit den Ressorts Kultur und Wirtschaft gestalten. Wesentliche Ziele sind Akteure aus den Feldern Kultur und Tourismus in ihrem Zusammenwirken zu qualifizieren sowie Modellprojekte und innovative Kooperationsformen zu fördern.


Ländlicher Raum

Wir wollen überall die Voraussetzungen für eine gute Versorgung schaffen und wollen eine gleichwertige Entwicklung in Stadt und Land. Ländliche Räume haben ebenso wie städtische Gebiete Anspruch auf gute Entwicklungschancen. Wir entwickeln die „Initiative Ländliche Infrastruktur“ weiter und erarbeiten gemeinsam mit den Ländern Konzepte für strukturschwache und besonders vom demografischen Wandel betroffene Räume. Wichtiger Ansatz für eine gute Entwicklung in ländlichen Regionen ist die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Kommunen. Diese werden wir weiter unterstützen.


Landwirtschaft und ländlicher Raum

Wir würdigen die Leistungen der Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland für die Sicherung einer gesunden Ernährung und den Erhalt vielfältiger Kulturlandschaften. Unser Ziel ist eine multifunktional ausgerichtete, bäuerlich unternehmerische Landwirtschaft, die ressourcen- und umweltschonend produziert, die Tierwohl, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit miteinander verbindet. Leitbild ist eine von Familien betriebene, regional verankerte, flächendeckende Landwirtschaft unterschiedlicher Strukturen und Produktionsweisen. Sie trägt zur Wertschöpfung, gut bezahlter Arbeit und sicheren Einkommen in den ländlichen Räumen bei.

 

Umsetzung der Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und Entwicklung ländlicher Räume

Mit der nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik werden wir besonders die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung ländlicher Räume fördern. Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz wird zu einer „Gemeinschafts-aufgabe ländliche Entwicklung“ weiterentwickelt. Die Fördermöglichkeiten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sollen umfassend genutzt werden. Für eine integrierte Entwicklung ländlicher Räume ist es notwendig, Ressortzuständigkeiten besser zu koordinieren. Innerhalb der Bundesregierung wird ein Schwerpunkt für ländliche Räume, Demografie und Daseinsvorsorge gebildet.

 

In Deutschlands Zukunft investieren: Infrastruktur

Netzorientierte Bundesverkehrswegeplanung

Die Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans 2015 – 2030 (BVWP) als verkehrsträgerübergreifende  Netzplanung werden wir zügig, transparent und unter Beteiligung der Öffentlichkeit vorantreiben. Dabei werden wir auf eine bedarfsgerechte Dimensionierung von Neu- und Ausbauprojekten achten. Nicht jeder Wunsch ist erfüllbar. Für besonders dringende und schnell umzusetzende überregional bedeutsame Vorhaben wird im neuen BVWP und in den Ausbaugesetzen für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße ein „nationales Prioritätenkonzept“ definiert.

In diese Projekte sollen künftig als Zielgröße 80 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau fließen. Dazu gehören der Ausbau hoch belasteter Knoten, Seehafen-hinterlandanbindungen und Hauptachsen, die Schließung wichtiger überregional bedeutsamer Netzlücken sowie die Einbindung transeuropäischer und in völkerrechtlichen Verträgen vereinbarter Verkehrsachsen.

Die Mittel für die Lärmschutzprogramme im Bereich Straße und Schiene werden erhöht. Beim Luftverkehr setzen wir vorrangig auf eine Reduzierung des Fluglärms an der Quelle, eine bestmögliche Flächennutzung im Umfeld sowie auf lärmreduzierende flugbetriebliche Verfahren. Bei Festlegung von Flugverfahren und  Flugverkehrs-kontrollfreigaben wird der Lärmschutz insbesondere in den Nachtstunden verbessert. Die berechtigten Anliegen der an Flughäfen lebenden Menschen nehmen wir ebenso ernst wie die Sorge um die wirtschaftliche Zukunft des Luftverkehrsstandorts und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Die Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes werden wir in dieser Legislaturperiode überprüfen.

Bei der Festlegung von Flugrouten werden wir rechtlich sicherstellen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner in einem transparenten Verfahren frühzeitig informiert und beteiligt werden. Wir schaffen verbesserte Transparenz und Beteiligung der Kommunen und Öffentlichkeit bei der Festlegung von Flugrouten. Eine Schlüsselrolle kommt dabei den Fluglärmkommissionen zu, die wir stärken wollen.

Lärm- und Schadstoffminderungsziele sollen insbesondere auch durch technische Innovationen im Luftverkehr erreicht werden. Von den Fluggesellschaften erwarten wir, dass sie die Modernisierung der Flotten mit emissionsarmen Flugzeugen intensivieren.
Im Luftverkehrsgesetz verankern wir eine stärkere Differenzierung nach Flugzeugtypen und eine deutlichere Spreizung der Tag- und Nachttarife bei lärmabhängigen Flughafenentgelten. Generelle Betriebsbeschränkungen mit einem Nachtflugverbot lehnen wir ab. Die Verschärfung der Lärmzulassungsgrenzwerte für neue Flugzeuge auf internationaler Ebene (ICAO) befürworten wir.
 

Schiene, Straße, Wasserstraße verzahnen

Für die künftige Verkehrsbewältigung müssen die einzelnen Verkehrsträger ihre jeweiligen Systemvorteile bestmöglich nutzen können. Dazu wollen wir sie besser verzahnen und mehr Verkehr auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße verlagern.

 

System Schiene

Den Verkehrsträger Schiene wollen wir weiter stärken und ausbauen. Wir wollen eine leistungsfähige Schieneninfrastruktur und moderne sowie barrierefreie Bahnhöfe. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit müssen Markenzeichen der Bahn sein. Wir werden die Geschäftspolitik der DB AG noch stärker an diesen Zielen ausrichten, ohne die Wirtschaftlichkeit in Frage zu stellen. Dazu werden wir das Steuerungskonzept für die DB AG unter Berücksichtigung des Aktienrechts überarbeiten. Vorstandsboni sollen an das Erreichen der genannten Ziele gebunden sein. Die Steuerung der DB AG im Aufsichtsrat wird von dem im für Verkehr zuständigen Bundesministerium angesiedelten Staatssekretär koordiniert. Die Planung der Schienenwege werden wir am Ziel eines Deutschland-Takts mit bundesweit aufeinander abgestimmten Anschlüssen sowie leistungsfähigen Güterverkehrstrassen ausrichten. Wir bringen zeitnah Planungen auf den Weg, um durch gezielte Engpassbeseitigung die Kapazität des Schienengüterverkehrs deutlich zu erhöhen.

Wir stehen zum integrierten Konzern DB AG. Die Eisenbahninfrastruktur ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und bleibt in der Hand des Bundes. Wir werden sicherstellen, dass alle Gewinne der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes in die Infrastruktur zurückfließen. Die Chancen privater Bahnen im Wettbewerb wollen wir weiter stärken, z. B. durch Fortsetzung der Förderung der für das Schienengüterverkehrsnetz relevanten Infrastruktur nichtbundeseigener Bahnen. Neben einem erhöhten Investitionsniveau werden wir für einen sachgerechten Planungsvorrat sorgen, der einen Aus- und Neubau wichtiger Schienenverkehrsverbindungen sichert. Mit Effizienzsteigerungen wollen wir die Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für Schieneninfrastrukturprojekte beschleunigen.

Bei der anstehenden Revision der Regionalisierungsmittel im Jahr 2014 streben wir eine zügige Einigung mit den Ländern an. Um die Finanzierung des Schienen-personennahverkehrs langfristig zu sichern, werden wir die Regionalisierungsmittel für den Zeitraum ab 2019 in der Bund-Länder-Finanzkommission auf eine neue Grundlage stellen. Von den Ländern erwarten wir, dass sie einen effizienten Mitteleinsatz nachweisen und Anreize für gute Qualität und für einen Zuwachs an Fahrgästen schaffen. Durch eine Eisenbahnregulierung mit Augenmaß sichern wir Transparenz und den diskriminierungsfreien Marktzugang zur Eisenbahninfrastruktur. Zudem muss sie eine sachgerechte Entgeltregulierung und die nachhaltige Finanzierung der Infrastruktur gewährleisten. Die eingeleiteten Schritte zur Beschleunigung und effizienteren Gestaltung der Zulassungsverfahren für Schienenfahrzeuge werden wir fortsetzen und die hierzu erforderlichen gesetzlichen Grundlagen schaffen. Zudem drängen wir auf eine EU-weit einheitliche Zugzulassung. Der Schienenverkehr ist besonders umweltfreundlich und energieeffizient. Unternehmen des schienengebundenen Nah- und Fernverkehr unterfallen deshalb weiterhin der Ausnahmeregelung bei der EEG-Umlage.
 

Straße – Innovationen für mehr Effizienz nutzen

Wir wollen den Verkehrsträger Straße leistungsfähiger und effizienter machen und so den Verkehrsfluss erhöhen. Mit dem Konzept „Straße des 21.Jahrhunderts“ setzen wir auf eine intelligente Verkehrsinfrastruktur sowie den verstärkten Einsatz von Verkehrstelematik und modernsten Informations- und Kommunikationssystemen. Den Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen werden wir bei der Infrastrukturplanung berücksichtigen. Zur Vermeidung baustellenbedingter Staus werden wir die Bauzeiten durch Fortschreibung eines mit den Ländern verbindlich festgelegten effizienten Baustellenmanagements weiter verkürzen. Zudem werden wir gemeinsam mit den Ländern Vorschläge für eine Reform der Auftragsverwaltung Straße erarbeiten und umsetzen. Der verstärkte Einsatz von Anreizsystemen bei der Ausschreibung von Infrastrukturvorhaben erhöht die Kosten- und Termintreue („Bonus-Malus-System“).

 

Bundeswasserstraßen

Die Binnenschifffahrt verfügt über erhebliche Kapazitätspotenziale. Um diese bestmöglich nutzen zu können, sind wir auf leistungsfähige Bundeswasserstraßen angewiesen, für die wir klar definierte Investitionsprioritäten setzen. Auf Grundlage des neuen BVWP und der Verkehrsinfrastrukturberichte werden wir in regelmäßigen Abständen einen nach Dringlichkeitsstufen geordneten Maßnahmenplan für den Erhalt der Bundeswasserstraßen erarbeiten. Neben der Tonnage werden weitere Kriterien für die Prioritäteneinstufungen berücksichtigt. Den angestoßenen Reformprozess der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes werden wir unter Einbindung der Beschäftigten so entwickeln, dass die notwendigen regionalen Kompetenzen gesichert werden. Wir werden ein Wassertourismuskonzept vorlegen. Das Gebührensystem für die Nutzung der (technischen) Anlagen der Bundeswasserstraßen werden wir wettbewerbsneutral vereinheitlichen. Die Gebühren für den Nord- Ostsee-Kanal werden wir anpassen. Die Förderrichtlinie für abgasärmere Motoren in der Binnenschifffahrt wird attraktiver gestaltet, um die Modernisierung der Flotte zu beschleunigen.

 

Fernlinenbusse

Die Entwicklung auf dem Fernbusmarkt beobachten wir aufmerksam auch mit Blick auf die Auswirkungen auf den Schienenverkehr, die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards und die Sicherheit. Mit Hilfe des Bundesamtes für Güterverkehr gewährleisten wir eine ausreichende Kontrolldichte. Wir werden uns gemeinsam mit den Ländern für eine einheitliche Genehmigungspraxis für Fernbuslinien einsetzen. Die Umsetzung der gesetzlich geforderten Barrierefreiheit unterstützen wir mit einem Handbuch, das wir gemeinsam mit den Akteuren erstellen werden.

 

Fahrradverkehr

Wir wollen den Anteil des Fahrradverkehrs als umweltfreundliche Mobilitätsalternative weiter steigern. Ausgerichtet an den Zielen des Nationalen Radverkehrsplans 2020 werden wir den breiten gesellschaftlichen Dialog über neue Wege und Umsetzungsstrategien zur Radverkehrsförderung intensivieren. Das Radwegenetz an Bundesverkehrswegen werden wir weiter ausbauen und die gesetzliche Grundlage für den Radwegebau an Betriebswegen unserer Bundeswasserstraßen schaffen. Um die Verkehrssicherheit im Radverkehr zu stärken, wollen wir an Bundesfernstraßen durch eine optimierte Infrastrukturplanung der Bildung von Unfallschwerpunkten vorbeugen und bestehende beseitigen. Zukunftsweisende Projekte an der Schnittstelle ÖPNV/Carsharing/Fahrrad werden wir weiter fördern. Wir wollen darauf hinwirken, dass deutlich mehr Fahrradfahrer Helm tragen.

 

Barrierfreiheit

Die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention im Verkehrsbereich werden wir vorantreiben. Unser Ziel ist es, dass alle Menschen in der gesamten Reisekette und in allen Verkehrsträgern ohne Barrieren mobil sein können. Neben dem weiteren Ausbau barrierefreier Fahrgast- und Tarifinformationen werden wir ein Bahnhofs-modernisierungsprogramm mit einem verbindlichen Fahrplan zum barrierefreien Aus- und Umbau aller größeren Bahnhöfe vorlegen. Für kleinere Bahnhöfe und Haltepunkte wollen wir zusammen mit den Betroffenen geeignete, kostengünstige Lösungen entwickeln.

 

Luftverkehr

Wir werden den Luftverkehrsstandort Deutschland stärken und setzen uns für den Erhalt seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit ein. Bei der Einführung von fiskal oder ordnungspolitischen Maßnahmen im Luftverkehr werden wir auf ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis achten. Die Folgen für die Mobilität in Deutschland und ihre Wirksamkeit für einen effektiven Lärm- und Umweltschutz müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Dazu setzen wir auf Transparenz und den frühzeitige Dialog mit allen Betroffenen.

Wir streben ergänzend zum neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 eine stärkere Rolle des Bundes bei der Planung eines deutschlandweiten Flughafennetzes an. Dazu erarbeiten wir im Dialog mit den Ländern und der interessierten Öffentlichkeit ein Luftverkehrskonzept. Der Bund bekennt sich zum Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg BER.

Wir wollen eine zügige wettbewerbsneutrale Umsetzung des europäischen Emissionshandels im Luftverkehr und unterstützen seine Überführung in ein internationales Emissionshandelssystem auf ICAO-Basis. Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Umsetzung des Einheitlichen Europäischen Luftraumes (Single European Sky) ein. Vorgaben für Leistungsanforderungen an die europäischen Flugsicherungsorganisationen müssen anspruchsvoll, zugleich aber auch realistisch sein. Bei der weiteren Liberalisierung der Bodenabfertigungsdienste an Flughäfen müssen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flughäfen und die Interessen der Beschäftigten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
 

Europäisches und internationales Verbraucherrecht

Das EU-Verbraucherrecht soll auf Grundlage des Prinzips der Mindestharmonisierung weiterentwickelt werden. Der Grundsatz der Subsidiarität muss stärker Beachtung finden. Die Koalition möchte, dass Deutschland das Niveau dieser Mindestregelungen übertrifft. In Fällen besonderen Nutzens für Verbraucher unterstützen wir eine Vollharmonisierung. Bei einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA müssen die hohen europäischen Standards u. a. im Verbraucher- und Datenschutz weiter Geltung behalten. Bei der Neuregelung der Fluggastrechteverordnung und des Pauschalreiserechts setzt sich Deutschland für den Erhalt des bestehenden Schutzniveaus ein; missbräuchliche Praktiken wie überhöhte Gebühren für Namenswechsel und verloren gegangene Reiseunterlagen werden unterbunden.

 

Den gesamten Vertragstext zum Nachlesen finden Sie hier.

 

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