Der Deutsche Bundestag hat über das zweite Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie beraten. Dazu erklärt der rechts- und innenpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB: "Ausufernde Millionengehälter und Abfindungen stehen in keinem Verhältnis zum Durchschnittsverdienst eines Arbeitnehmers oder zum Ertrag eines Unternehmens. In dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie sehen wir eine Möglichkeit, diese Maßlosigkeit bei Vorstandsvergütungen auf ein annehmbares Niveau zu senken. Künftig erhalten Aufsichtsräte mehr Mitbestimmungsrechte bei Vorstandsgehältern und Abfindungen."