Zum 1. September wird dank einer erweiterten Freifahrtenregelung Bahnfahren für schwerbehinderte Menschen in Deutschland leichter. Hierzu erklärt die tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marlene Mortler: Die von der Deutschen Bahn AG und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum 1. September vereinbarte Neuregelung ist eine gute Nachricht für schwerbehinderte Reisende. Bahnfahrten werden für sie leichter. Durch den Wegfall der so genannten 50-km-Begrenzung um den Wohnsitz haben sie künftig im Nahverkehr deutschlandweit lückenlos freie Fahrt.
Damit die Neuregelung für möglichst viele Menschen mit Behinderungen zu einem echten Mobilitätsgewinn wird, sind zusätzliche Anstrengungen für einen barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr nötig. Hierfür werden wir uns nach Kräften weiter einsetzen. Nach dem Willen unserer Fraktion soll Barrierefreiheit zu einem Qualitätsmerkmal des Deutschlandtourismus werden. Sie ist eine Grundvoraussetzung für die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Mit jährlich rund 1,95 Milliarden Fahrgästen ist die Deutsche Bahn ein wichtiger Leistungsträger der deutschen Tourismuswirtschaft.
Hintergrund: Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Deutsche Bahn vereinbart, das Streckenverzeichnis bzw. die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 1. September 2011 aufzuheben. Damit wird für schwer behinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) - S-Bahnen, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) möglich.