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Pressemitteilungen

Hilfsmaßnahmen für Land- und Ernährungswirtschaft

30. März 2020

Das Corona-Paket der Bundesregierung

 

Land- und Ernährungswirtschaft als systemrelevante Infrastruktur anerkannt!

Die Unternehmen der Lebensmittelversorgungskette von der

  • Vorleistungs- und Zulieferindustrie (Futtermittel, Maschinen, Düngung, Pflanzenschutz, Lebensmittelverpackungen),
  • der Erzeugung (Landwirtschaft und Gartenbau),
  • der Lebensmittelverarbeitung (Mühlen, Bäckereien, Molkereien, Schlachtunternehmen und Fleischereien),
  • der Lebensmittellogistik bis hin zum Handel (Lebensmittelgroß und Einzelhandel)

sind eine systemrelevante Infrastruktur. Mit Blick auf Quarantänemaßnahmen und Betriebsschließungen ist es möglich, dass diese Infrastruktur unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleibt.

 

Ausweitung der ‚70-Tage-Regelung‘:

Saisonarbeitskräfte dürfen bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das für bis zu 70 Tage möglich. Das reduziert auch die Mobilität und somit die Infektionsgefahr. Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland und auch dazu bereit sind, können so länger hier arbeiten. Das hilft den Betrieben bei der Ernte und Aussaat. Das Kriterium der Berufsmäßigkeit für die Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft gilt weiterhin.

 

www.daslandhilft.de – neue Job-Vermittlungsplattform

Gemeinsam mit dem Bundesverband der Maschinenringe e. V. hat das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Plattform für Online Job Vermittlungen ins Leben gerufen: www.daslandhilft.de die erfreulich stark frequentiert wird Sie stellt den Kontakt zwischen suchenden Landwirten und „Helfenden Händen“ her ohne Registrierungs- oder Vermittlungsgebühren. Ziel ist eine schnelle kostenlose sowie zuverlässige Vermittlung von Menschen, die Hilfe brauchen und die Hilfe bieten. Gerne weitersagen!

 

Arbeitnehmerüberlassung

Das Bundesarbeitsministerium wird hierzu eine Auslegungshilfe vorlegen, wonach Arbeitnehmerüberlassung in der Corona-Krise ohne Erlaubnis möglich ist und das streng auszulegende Kriterium "nur gelegentlich" dem nicht entgegensteht. Die Regelung ist wichtig, um flexibel auf die Krise und auf mögliche Personalverschiebungen zwischen den Wirtschaftszweigen (in Richtung Ernährungs- und Landwirtschaft) reagieren zu können.

 

Nebentätigkeiten für Bezieher von Kurzarbeitergeld

Unsere Landwirte brauchen helfende Hände. Um Anreize für eine temporäre Tätigkeit in der Landwirtschaft zu schaffen, werden Nebeneinkünfte aus der Landwirtschaft bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des bisherigen Lohns nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechten.

 

Besser Hinzuverdienstregelungen bei Ruheständlern

Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt soll erleichtert werden. Die Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständlern wird in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich angehoben und in der Alterssicherung der Landwirte vollständig aufgehoben. Die Regelung gilt für die gesamte Dauer des Jahres 2020.
 

Arbeitszeitflexibilisierung

Die bisher im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen (10 Stunden Grenze/ 6-Tage Woche) reichen nicht aus, um auf außer-gewöhnliche Notfälle, insbesondere epidemische Lagen von nationaler Tragweite, schnell, effektiv und bundeseinheitlich reagieren zu können. Das Bundesarbeitsministerium erhält eine Verordnungsermächtigung, um in außergewöhnlichen Notfällen mit bundesweiten Auswirkungen, insbesondere in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes, angemessene arbeitszeit-rechtliche Regelungen zu erlassen.
Im Rahmen der Verordnung werden die landwirtschaftliche Erzeugung, Verarbeitung, Logistik und der Handel mit Lebensmitteln ausdrücklich berücksichtigt.

 

Kündigungsschutz bei Pachtverträgen

Landwirten, die aufgrund der Corona-Krise Schwierigkeiten haben, ihre Pacht zu bedienen, darf bis zum 30. Juni nicht einseitig gekündigt werden.

 

Liquidität sicherstellen

Die Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe sichern wir durch ein Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Dieses steht den von der Corona Krise betroffenen Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion zur Verfügung. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten und Weinbaus Die Liquiditätssicherungsdarlehen haben eine Laufzeit von 4, 6 oder 10 Jahren mit jeweils einem Tilgungsfreijahr. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken der betroffenen Betriebe. Auf Antrag bei der Hausbank, kann zudem eine Tilgungsaussetzung bereits bestehender Darlehen mit Zahlungsziel 30. März erfolgen, hiervon haben bereits zahlreiche Betriebe Gebrauch gemacht.

 

Soforthilfe in der Corona-Krise

Das Bundesprogramm „Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und „Soloselbständige“ kann von Selbständigen oder Kleinstunternehmen bis zu 10 Mitarbeitern in der Lebensmittelkette oder in ländlichen Räumen genutzt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.

 

Sicherstellung des ungehinderten Warenverkehrs

Um die Logistikkette im Hinblick auf den Transport von Nahrungsmitteln aufrechtzuerhalten, ist der freie und zügige Warenverkehr sicherzustellen. Das gilt vor allem für Frischware, z. B. die grenzüberschreitende Rohmilcherfassung. Auch bei dem Transport von Lebendvieh müssen aus tierschutz fachlichen Aspekten Verzögerungen verhindert werden. Mit der Flexibilisierung der Lenk und Ruhezeiten im Werkverkehr und gewerblichen Güterverkehr und dem Verzicht auf die Kontrolle des Sonn und Feiertagsfahrverbots für LKW sind wir einen guten Schritt vorangekommen. Die Länder sind aufgefordert, eine bevorzugte Abfertigung von Transporten mit Lebensmitteln oder eine separate Spur für innergemeinschaftliche Transporte zu ermöglichen.

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Weltumwelttag: Jeder kann und muss seinen Beitrag leisten!

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Weltbauerntag: Landwirte verdienen unsere volle Anerkennung!

31. Mai 2024

Zum Weltbauerntag am 1. Juni unterstreicht die CSU-Europaabgeordnete und Agrarexpertin, Marlene Mortler, die unverzichtbare Rolle der Landwirtschaft in Deutschland, Europa und weltweit.

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Europa wählen und stärken

24. Mai 2024

Seit über 70 Jahren lebt die Idee eines geeinten Europas als Garant für Sicherheit und Wohlstand. Und das mit großem Erfolg: innerhalb der Europäischen Union herrscht Frieden.

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Internationaler Tag der biologischen Vielfalt: Wir alle können einen Beitrag leisten

24. Mai 2024

Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai erklärt die Agrarpolitikerin Marlene Mortler MdEP: „Von der für uns unsichtbaren Mikrobe bist zum imposanten Blauwal, von der kleinen Zwergwasserlinse bis zum riesigen Mammutbaum – alle Arten haben eine entscheidende Bedeutung für unser Ökosystem.

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Hohe Auszeichnung für Marlene Mortler: Großkreuz des Bay. Soldatenbundes 1874 e.V. (BSB) verliehen

24. Mai 2024

Der BSB feierte am 11.5.24 im Schloss Schleißheim mit vielen Ehrengästen, Staatsministern und Mandatsträgern des Landtages sein 150-jähriges Gründungsfest. Zu dieser Veranstaltung war auch die Abgeordnete des Europäischen Parlaments Frau Marlene Mortler eingeladen.

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Happy Birthday, Grundgesetz!

24. Mai 2024

Heute feiern wir einen ganz besonderen Geburtstag: unser Grundgesetz wird 75 Jahre alt!

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Gemeinsam für eine starke EU

10. April 2024

Das Café der Erlanger Seniorenunion stand Mitte März ganz unter europäischer Flagge. Marlene Mortler präsentierte ihre Arbeit im Europäischen Parlament und auch der ihr nachfolgende neue CSU-Spitzendkandidat aus Mittelfranken, Dr. Konrad Körner, hielt einen Vortrag über seine Vision einer europäischen Union der Zukunft.

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Bürokratie hemmt Innovation – Politik beim vor Ort Termin bei FUJIFILM medwork GmbH

09. April 2024

Wer den Namen Fujifilm hört, denkt zunächst an Fotofilme von früher. Doch aus dem einstigen Filmhersteller ist ein globaler Hightech- Konzern hervorgegangen.

Davon konnten sich die Europaabgeordnete für Mittelfranken, Marlene Mortler, gemeinsam mit dem Beauftragten für Bürokratieabbau, Walter Nussel MdL, sowie dem mittelfränkischen CSU-Kandidaten für die Europawahl, Dr. Konrad Körner, bei einem vor Ort Termin bei Fujifilm medwork GmbH in Höchstadt überzeugen.

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Wenn der Haushalt funktioniert, dann funktioniert auch die Familie!

19. März 2024

Marlene Mortler, Europaabgeordnete für Mittelfranken und Meisterin der ländlichen Hauswirtschaft
erklärt zum diesjährigen Tag der Hauswirtschaft, am 21. März:
„Der Tag der Hauswirtschaft soll uns ins Bewusstsein rufen, dass die Hauswirtschaft ein Eckpfeiler unserer Gesellschaft ist. Sie umfasst weit mehr als nur das Kochen, Putzen und Wäsche waschen."

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Handelsbeziehungen mit der Ukraine: Europaabgeordnete verbessern den Kommissionsvorschlag deutlich

14. März 2024

Zur gestrigen Abstimmung im EU-Parlament über die Handelsbeziehungen mit der Ukraine äußert sich die CSU-Europaabgeordnete Marlene Mortler wie folgt:

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