Zur Debatte über die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn erklärt die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Marlene Mortler:
„Wir müssen unsere Bauern beim Mindestlohn so schnell wie möglich von überzogenen Dokumentationspflichten befreien. Keine andere Branche hängt durch den Mindestlohn derart am Gängelband der Bürokratie. Schlimm genug, dass in Deutschland nun fast alle Arbeitnehmer der schwarzarbeitsgefährdeten Branchen und dazu auch noch die geringfügig Beschäftigten ihre Arbeitszeiten dokumentieren müssen. Die Pflichten der landwirtschaftlichen Betriebe gehen noch darüber hinaus: Für Bauern gelten nicht einmal Gehaltsobergrenzen. Selbst der Geschäftsführer eines landwirtschaftlichen Betriebes mit 5.000 EUR Monatseinkommen muss akribisch seine Arbeitszeiten aufschreiben. Und dass, obwohl die Landwirtschaft nach der gängigen Definition nicht einmal eine schwarzarbeitsgefährdete Branche ist. Mit der Durchsetzung des Mindestlohnes haben diese Dokumentationspflichten nichts mehr zu tun. Sie sind einfach absurd!
Nachbesserungen brauchen wir auch bei den Regelungen für mitarbeitende Familienangehörige. Auch hier gehen volle Dokumentationspflichten an der Lebensrealität auf unseren Höfen vorbei.“
Hintergrund:
Um Wettbewerbsnachteilen der deutschen Landwirtschaft entgegenzuwirken, hat der Deutsche Bundestag beim Mindestlohn eine Übergangsregelung beschlossen. Danach können in der Landwirtschaft noch für drei Jahre Löhne vereinbart werden, die unter dem Mindestlohn liegen. Voraussetzung ist ein Branchentarifvertrag, der über Regeln des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärt wird. Hierdurch kommen dann die besonders strikten Dokumentationserfordernisse des Arbeitnehmerentsendegesetzes zur Anwendung, die unabhängig von Lohnhöhe und Schwarzarbeitsgefährdung greifen.