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Offenlegung von Agrarzahlungen: So viel Datenschutz wie möglich

19. März 2015

 

So viel Datenschutz wie möglichIm Internet soll ab Ende Mai öffentlich nachlesbar sein, wer in Deutschland EU-Agrarzahlungen erhält. Das sieht eine Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Gesetzes vor, die der Deutsche Bundestag am Donnerstag in erster Lesung berät. Dazu erklärt die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Marlene Mortler:

"Wir kommen mit dem Gesetz den von der EU zwingend vorgeschriebenen Veröffentlichungspflichten nach. Entscheidend ist, dass nur so viele Daten wie unbedingt nötig ins Netz gestellt werden. Leider haben wir uns mit unseren Bedenken gegen die Veröffentlichungspflicht nicht auf EU-Ebene durchsetzen können. Auch wenn das Gesetz so viel Schutz der Daten wie möglich vorsieht, werden wir die weitere Entwicklung kritisch begleiten. Sollte sich dabei zeigen, dass berechtigte Datenschutzinteressen der Landwirte verletzt werden, werden wir das nicht tatenlos hinnehmen, sondern auf europäischer Ebene Änderungen einfordern. Das hat unser Minister zugesagt."

 

Hintergrund:

Eine Neuregelung auf EU-Ebene zwingt Deutschland, bis Ende Mai die Offenlegung von Agrarzahlungen gesetzlich zu regeln. Ziel ist, die Verwendung der Gelder transparenter zu machen. Die neuen Bestimmungen, mit denen die EU einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes Rechnung trägt, sehen u.a. vor, auch Namen natürlicher Personen zu veröffentlichen. Allein Begünstigte, die weniger als 1250 Euro im Jahr erhalten, sollen anonymisiert veröffentlicht werden. Kritiker sehen Datenschutzinteressen der Landwirte verletzt und fürchten, dass diese öffentlich an den Pranger gestellt werden. Schon heute sehen sich deutsche Zahlungsempfänger im EU-Vergleich besonders stark Neiddebatten ausgesetzt.

 

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