Insgesamt 552 Bürgerinnen suchten im vergangenen Jahr die staatliche anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt des Landratsamtes Nürnberger Land auf – das belegt der vor kurzem veröffentlichte Jahresbericht für 2018.
Die Bundestagsabgeordnete Marlene Mortler nahm dies zum Anlass, die Beratungsstelle in Lauf a.d. Pegnitz zu besuchen und tauschte sich mit Dr. Hans Peter Kubin, Leiter Gesundheitsamt, und Christa Gertshauser, Dipl. Sozialpädagogin und Leiterin Sachgebiet Schwangerschaftsberatung, über dieses Thema aus. Grundsätzlich seien solche Beratungsgespräche immer sehr zeitintensiv und ergebnisoffen, das heißt die Frauen hätten sich noch nicht entschieden. Einen Beratungsschwerpunkt bilden dabei Termine zu sozialen und finanziellen Fragestellungen. Mortler begrüßt die Art und Weise dieser Beratungsleistungen: „Für jede Frau bedeutet eine Schwangerschaft eine große Veränderung. Einerseits ist diese mit großer Vorfreude auf das Baby verbunden, aber natürlich tauchen oftmals auch viele offene Fragen, mitunter sogar Ängste und Zweifel auf“, so die Bundestagsabgeordnete. „Oft können Zweifel und Ängste durch Gespräche mit den erfahrenen Sozialpädagogen verringert oder sogar komplett ausgeräumt werden.“ Bei einem Schwangerschaftsabbruch befinde sich jede Frau in einer Konfliktsituation. Dabei entscheiden sich Frauen aus den unterschiedlichsten Gründen für einen Abbruch und kommen aus allen Gesellschafts- und Altersschichten. „Gerade hier ist es wichtig, diesen Frauen eine Anlaufstelle zu bieten und ihnen in dieser schwierigen Zeit beizustehen“.
Die Bundestagsabgeordnete hält ein Werbeverbot zur Durchführung für Schwangerschaftsabbrüche dennoch für sinnvoll: „Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist nach wie vor zu hoch. Deshalb sollen Frauen in Schwangerschafts-Konfliktsituationen stärker unterstützt werden, damit sich wieder mehr ungewollt Schwangere zur Weitergabe des Lebens entscheiden.“ Erst vor kurzem hat der Bundestag über das von der Regierungskoalition eingebrachte Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch beraten. CDU/CSU haben dabei durchgesetzt, dass das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche bestehen bleibt. Damit liegt nun ein Kompromiss vor, der an einem Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, also an Paragraf 219a StGB, festhält. Für die CSU stehen zwei wesentliche Aspekte in der Diskussion im Mittelpunkt: der Schutz des ungeborenen Lebens und der Schutz der Frau vor unangemessener Beeinflussung in einer Konfliktsituation. „Eine Frau soll in dieser schwierigen Situation eine maximale, umfassende Hilfestellung bekommen, um diesen Konflikt aufzulösen“, so Mortler. „Das Ziel muss sein, dass die Entscheidung für eine Abtreibung erst im Konfliktberatungsgespräch oder danach getroffen wird und nicht schon vorher anhand bestimmter, relativierender Parameter.“