Die heimische CSU-Bundestagsabgeordnete Marlene Mortler sieht die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) auf gutem Weg. „Die Entwicklung der Photovoltaiktechnologie in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Dank stark sinkender Preise für die Anlagen wurde in den vergangenen zwei Jahren je eine Leistung von rund 7,5 Gigawatt neu installiert“, sagte Mortler. „Die Kehrseite der Medaille: Der hohe Zuwachs verursacht hohe Kosten, die letztlich auch Stromverbraucher belasten,“ sagte die CSU-Politikerin. Jetzt müsse man gesetzlich mit Augenmaß gegensteuern.
Hintergrund ist die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dieses regelt die Solarstromabnahme zu einem festen Mindestpreis. „Dies wiederum wirkt sich auch auf die Strompreise für die Verbraucher aus“, erklärte Mortler. Ziel des jetzt diskutierten Gesetzentwurfes sei, die Vergütung für Photovoltaikstrom an die günstigeren Anschaffungspreise anzupassen und so die Kosten für die Verbraucher wirksam zu begrenzen. Gleichzeitig wolle man Arbeitsplätze und Wertschöpfung in dieser Zukunftsbranche erhalten.
Die Neuregelung sieht ein einmaliges Absenken der Vergütung um über 20 Prozent vor. Auch der Zubau neuer Photovoltaik-Anlagen soll begrenzt werden. Eine feste monatliche Absenkung soll zudem Schlusskäufe verhindern. Darüber hinaus sollen die Anlagenbetreiber künftig nur noch für einen bestimmten Prozentsatz der erzeugten Strommenge Förderung erhalten. Die nicht vergüteten Mengen können entweder selbst verbraucht oder auf dem Markt verkauft werden. Damit wird ein starker Anreiz für eine wirtschaftliche Nutzung außerhalb der staatlichen Vergütung gesetzt.
„Ich bin froh, dass es insbesondere durch den Einsatz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gelungen ist, den Vertrauensschutz derer, die schon in Photovoltaik (PV) investiert haben, zu erhalten. Wir haben uns verständigt, die Förderung von PV-Dachanlagen nicht bereits zum 9. März, wie zunächst geplant, sondern erst zum 1. April zu senken,“ betonte Mortler. Bis zu diesem Datum gilt der Politikerin zufolge auch der bisherige, weite kaufmännische Begriff der Inbetriebnahme. Damit werde die Investitions- und Planungssicherheit für bereits geplante und finanzierte Projekte gewährleistet und so eine grundlegende Forderung der CDU/CSU-Fraktion bereits im Vorfeld der Gesetzesberatung umgesetzt.
Mortler hob hervor, zentrales Anliegen der Union seien Verlässlichkeit und Vertrauensschutz. Daher sei in den Vorverhandlungen außerdem eine Übergangsregelung für Freiflächenanlagen geschaffen worden: „Voraussetzung für diese Anlagen ist ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan, der vor dem 1. März 2012 ergangen ist und eine technische Inbetriebnahme, die bis zum 30. Juni 2012 erfolgt sein muss“, sagte Mortler. So werde gewährleistet, dass die Vorhaben realisiert werden könnten, die bereits einen rechtsverbindlichen Planungsvorlauf vorwiesen. Für diese Anlagen gelte dann weiter altes Recht – das heißt die Vergütungssätze nach dem EEG vom 01.01.2012.