Anlässlich der Berichterstattung zu überhöhten Nitratwerten im Grundwasser erklärt die Agrar- und Ernährungspolitikerin der CSU im Europäischen Parlament, Marlene Mortler MdEP:
„Die EU-Nitrat-Richtlinie gilt seit 1992 unverändert. In der Zwischenzeit hat es eine Vielzahl an Vertragsverletzungs-verfahren gegeben. Diese zeigen klar die Notwendigkeit einer Novellierung der EU-Nitrat-Richtlinie auf.
Ohne Überarbeitung werden auch weiterhin vermeidbare und schädliche Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten bestehen bleiben. Das heißt, dass die Vorgaben klarer zu fassen sind. Nur so können wir eine harmonisierte Umsetzung europaweit gewährleisten. Gerade die Anforderungen an das Messstellennetz oder die Kriterien zur Ausweisung besonders belasteter Gebiete müssen genauer beleuchtet werden.
Im Falle einer Novellierung ist auch über das weitere Vorgehen im laufenden Vertragsverletzungsverfahren zu diskutieren. Jetzt national die Düngeverordnung anzupassen, um nach einer Novelle der EU-Nitrat-Richtlinie in zwei bis drei Jahren sie wieder anpassen zu müssen, kann nicht der Weg sein.
Nach eingehender Prüfung des jüngsten Mahnschreibens der Europäischen Kommission entsteht zunehmend der Eindruck, dass die Wirkmechanismen der Düngeverordnung durch das zuständige Bundesumweltministerium nur unzureichend gegenüber der Europäischen Kommission dargelegt worden sind. Anders ist es nicht erklärbar, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom Juni 2018 sowie die Europäische Kommission im aktuellen Aufforderungsschreiben beispielsweise davon sprechen, dass ein jährlicher Kontrollwert von 60 beziehungsweise 50 Kilogramm Stickstoff je Hektar eine Überdüngung dokumentiert. Es scheint, dass Brüssel der Ansicht ist, dass die tatsächliche Düngung die verbindlich vorgegebenen kulturspezifischen Düngebedarfswerte für Stickstoff je Hektar und zusätzlich den geltenden Kontrollwert von 60 beziehungsweise 50 Kilogramm Stickstoff je Hektar umfasst. Hier liegt ein Missverständnis vor. Gedüngt wird nach den Bedarfswerten. Der Kontrollwert ergibt sich als rückblickende Bilanz und ist kein vorab gebilligter Dünge-Top-Up. Sowohl die im Urteil als auch im Mahnschreiben geäußerte Kritik an der Bundesregierung, die jeweils getroffenen Regelungen bisher wissenschaftlich nicht ausreichend belegt zu haben, scheint berechtigt zu sein.
Zwischenzeitlich liegen erste wissenschaftliche Ergebnisse, beispielsweise zum Stickstoff-Kontrollwert, von Prof. Hennig Kage von der Universität Kiel vor. Im laufenden Vertragsverletzungsverfahren können diese einen Beitrag zur Aufklärung leisten und Missverständnisse ausräumen. Es ist noch nicht zu spät. Deshalb brauchen wir jetzt einen runden Tisch mit Wissenschaftlern, Vertretern der beiden Bundesministerien und Europaabgeordneten aus Deutschland. Wir brauchen eine Lösung, die gleichermaßen den Schutz des Grundwassers und den Erhalt der bäuerlichen Familienbetriebe im Blick hat.“